Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) – An das Unternehmensregister übermitteln: Was ist zu beachten?
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- Dozenten / Referenten
- Kurzübersicht
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Sie sind verpflichtet Rechnungslegungsunterlagen oder Unternehmensberichte zur Offenlegung an den Bundesanzeiger zu übermitteln?
Dann gibt es ab dem 01.08.2022 Folgendes zu beachten: Das Offenlegungsmedium von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten ändert sich mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Verbindung mit dem Geschäftsjahresbeginn!
Was bedeutet das konkret für Sie?
Eine Offenlegung im Bundesanzeiger ist je nach Geschäftsjahresbeginn der Rechnungslegungsunterlagen nicht mehr ordnungsgemäß und kann zu einer Offenlegungssäumigkeit führen! Seit Inkrafttreten des DiRUG müssen Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 zur Offenlegung direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden.
Erfahren Sie, welche konkreten Neuerungen es im Übermittlungsprozess gibt!
In unserem Praxis-Webinar spielen wir den Übermittlungsweg in einer Live-Demo durch und stellen unterschiedliche Fallkonstellationen dar, sodass Sie sich einen umfassenden Einblick in den Übermittlungsprozess verschaffen können.
Jetzt kostenfrei anmelden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Termine
19.06.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! | |
21.08.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! | |
16.10.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! | |
06.11.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! | |
20.11.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! | |
04.12.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! | |
18.12.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! |
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Unternehmen, Steuerberater und sonstige Institutionen, die Übermittlungen von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten durchführen.
Dozenten / Referenten

Alexander Kribus
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Herr Alexander Kribus ist seit 2019 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt.
Er ist in der Auftragsbearbeitung für Offenlegungen mittelgroßer und großer Unternehmen zuständig. In seiner Tätigkeit als Sachbearbeiter und Dozent ist er mit den verschiedensten Fragestellungen rund um das Thema Jahresabschlüsse bestens vertraut.

Marcel Köhler
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Herr Marcel Köhler ist seit 2009 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt. Er ist in der Auftragsbearbeitung für inländische und ausländische Einzel- und Konzernabschlüsse sowie für Befreiungen von der Offenlegungspflicht zuständig.
In seiner Tätigkeit als Sachbearbeiter und Dozent ist er mit den verschiedensten Fragestellungen rund um das Thema Jahresabschlüsse bestens vertraut. Neben hausinternen Schulungen, bspw. zu Eingangs- und Endprüfung sowie dem XMetaL-Editor, referiert Herr Köhler regelmäßig bei verschiedenen Seminaren rund um das Thema Offenlegung.
Herr Marcel Köhler ist ausgebildeter Kaufmann für Bürokommunikation und hat vor seiner Zeit beim Bundesanzeiger Verlag als Filialleiter eines mittelständischen Unternehmens gearbeitet.

Stefanie Gebauer
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Frau Stefanie Gebauer ist seit 2011 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt. Sie ist als Sachbearbeiterin im Bereich Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte tätig und übernimmt hier u. a. die Auftragsprüfung.
Neben hausinternen Schulungen referiert Frau Gebauer regelmäßig bei verschiedenen Seminaren rund um das Thema Offenlegung auch für externe Interessierte. Frau Stefanie Gebauer ist ausgebildete Bürokauffrau und hat vor ihrer Zeit beim Bundesanzeiger Verlag als Einkäuferin eines mittelständischen Unternehmens gearbeitet.
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) – An das Unternehmensregister übermitteln: Was ist zu beachten?
Termine: | 19.06.2023, 21.08.2023, 16.10.2023, 06.11.2023, 20.11.2023, 04.12.2023, 18.12.2023 |
---|---|
Dauer: | 1 Stunde |
Was: | Webinar |
Preis: | kostenfrei |

Sie sind verpflichtet Rechnungslegungsunterlagen oder Unternehmensberichte zur Offenlegung an den Bundesanzeiger zu übermitteln?
Dann gibt es ab dem 01.08.2022 Folgendes zu beachten: Das Offenlegungsmedium von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten ändert sich mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Verbindung mit dem Geschäftsjahresbeginn!
Was bedeutet das konkret für Sie?
Eine Offenlegung im Bundesanzeiger ist je nach Geschäftsjahresbeginn der Rechnungslegungsunterlagen nicht mehr ordnungsgemäß und kann zu einer Offenlegungssäumigkeit führen! Seit Inkrafttreten des DiRUG müssen Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 zur Offenlegung direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden.
Erfahren Sie, welche konkreten Neuerungen es im Übermittlungsprozess gibt!
In unserem Praxis-Webinar spielen wir den Übermittlungsweg in einer Live-Demo durch und stellen unterschiedliche Fallkonstellationen dar, sodass Sie sich einen umfassenden Einblick in den Übermittlungsprozess verschaffen können.
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Termine
19.06.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! | |
21.08.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! | |
16.10.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! | |
06.11.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! | |
20.11.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! | |
04.12.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! | |
18.12.2023 | 11:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden! |
Technische Voraussetzungen
Die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren notwendig sind, finden Sie unter folgenden Link: https://veranstaltungen.bundesanzeiger-verlag.de/systemvoraussetzungen/clickmeeting
Allgemeine Hinweise
Die Durchführung der Webinare erfolgt über die Anwendung Clickmeeting. Voraussetzung der Teilnahme an einem Webinar ist eine vorherige Registrierung über den jeweiligen Registrierungslink. Dieser wird für den jeweiligen Termin angezeigt oder per Einladungsemail versandt. Während der Registrierung muss der Teilnehmer den Vor- und Zuname sowie eine gültige Email-Adresse eingeben. Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer eine Email mit einen Link für die Teilnahme am Webinar. Die während der Registrierung eingegebenen Daten werden ausschließlich für den Versand des Teilnahmelinks per E-Mail verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Eine Anmeldung ist nicht möglich, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die Anmeldung geschlossen wurde.