Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) – Beim Unternehmensregister übermitteln: Was ist zu beachten?
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Sie sind verpflichtet Rechnungslegungsunterlagen oder Unternehmensberichte zu Offenlegung an den Bundesanzeiger zu übermitteln?
Dann gibt es ab dem 01.08.2022 folgendes zu beachten: Das Offenlegungsmedium von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten ändert sich ab Inkrafttreten des Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Verbindung mit dem Geschäftsjahresbeginn!
Was bedeutet das konkret für Sie? Eine Offenlegung im Bundesanzeiger ist nicht mehr ordnungsgemäß und kann zur Offenlegungssäumigkeit führen. Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte müssen nach in Kraft treten des DiRUG betreffend Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 an das Unternehmensregister zur Einstellung übermittelt werden.
Erfahren Sie, welche konkreten Neuerungen es künftig im Übermittlungsprozess gibt!
In unserem Praxis-Webinar (ab dem 2. Quartal) wird der Übermittlungsweg in einer Live-Demo durchgespielt und unterschiedliche Fallkonstellationen dargestellt, sodass Sie sich als Anwender einen konkreten Überblick über den Prozess der Einstellung verschaffen können.
Jetzt kostenfrei anmelden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Uhrzeit
13:00 – 14:00 Uhr
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Unternehmen, Steuerberater und sonstige Institutionen, die Übermittlungen von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten durchführen.
Dozenten / Referenten

Sabrina Over
Bundesanzeiger Verlag GmbH, Abteilungsleitung Evidenzwesen
Frau Sabrina Over ist seit 2004 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt.
Sie ist Abteilungsleiterin für das Evidenzwesen und für die Bereiche Bundesanzeiger („Rechnungslegungsunterlagen“, „Gerichtlichen Teil, Gesellschaftsbekanntmachungen, Kapitalmarkt“ und „Amtlicher Teil“) ebenso das BGBl. und das Unternehmensregister verantwortlich. Hierzu gehört u.a. die Aufgabe regulatorischer Vorgaben in die konkreten Prüfprozesse beim Bundesanzeiger und Unternehmensregister umzusetzen. Frau Over hat in Ihrer 18jährigen Berufspraxis innerhalb aller Teams der Abteilung Evidenzwesen, jedoch auch abteilungsübergreifend, Praxis-Erfahrungen gesammelt sowie bei der Entwicklung von Prozessen und dem Aufbau des internen Schulungssystems federführend mitgewirkt.
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) – Beim Unternehmensregister übermitteln: Was ist zu beachten?
Termine: | 28.07.2022, 24.08.2022, 21.09.2022, 26.10.2022, 23.11.2022, 21.12.2022 |
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Dauer: | 1 Stunde |
Was: | Webinar |
Preis: | kostenfrei |

Sie sind verpflichtet Rechnungslegungsunterlagen oder Unternehmensberichte zu Offenlegung an den Bundesanzeiger zu übermitteln?
Dann gibt es ab dem 01.08.2022 folgendes zu beachten: Das Offenlegungsmedium von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten ändert sich ab Inkrafttreten des Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Verbindung mit dem Geschäftsjahresbeginn!
Was bedeutet das konkret für Sie? Eine Offenlegung im Bundesanzeiger ist nicht mehr ordnungsgemäß und kann zur Offenlegungssäumigkeit führen. Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte müssen nach in Kraft treten des DiRUG betreffend Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 an das Unternehmensregister zur Einstellung übermittelt werden.
Erfahren Sie, welche konkreten Neuerungen es künftig im Übermittlungsprozess gibt!
In unserem Praxis-Webinar (ab dem 2. Quartal) wird der Übermittlungsweg in einer Live-Demo durchgespielt und unterschiedliche Fallkonstellationen dargestellt, sodass Sie sich als Anwender einen konkreten Überblick über den Prozess der Einstellung verschaffen können.
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Uhrzeit
13:00 – 14:00 Uhr
Technische Voraussetzungen
Die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren notwendig sind, finden Sie unter folgendem Link: https://veranstaltungen.bundesanzeiger-verlag.de/systemvoraussetzungen/gototraining
Allgemeine Hinweise
Die Durchführung der Webinare erfolgt über die Anwendung GoToTraining. Voraussetzung der Teilnahme an einem Webinar ist eine vorherige Registrierung über den jeweiligen Registrierungslink. Dieser wird für den jeweiligen Termin angezeigt oder per Einladungsemail versandt. Während der Registrierung muss der Teilnehmer den Vor- und Zuname sowie eine gültige E-Mail-Adresse eingeben. Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit einen Link für die Teilnahme am Webinar. Die während der Registrierung eingegebenen Daten werden ausschließlich für den Versand des Teilnahmelinks per Email verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Anmeldung ist nicht möglich, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die Anmeldung geschlossen wurde.