AGB

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Vertragsparteien

Das Veranstaltungs-Angebot der Bundesanzeiger Verlag GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmen, rechts- und steuerberatende Berufe und Kaufleute. Verbraucher im Sinne des Gesetzes können nicht Vertragspartner werden. Diese sind verpflichtet bei einer Anmeldung darauf hinzuweisen, dass sie Verbraucher sind. Fehlt ein entsprechender Hinweis und ist dieses somit für die Bundesanzeiger Verlag GmbH nicht erkennbar, wird der Vertragspartner als Kaufmann im Sinne des Gesetzes behandelt. Verträge mit und Anmeldungen von Verbrauchern bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Bundesanzeiger Verlag GmbH, damit ein Vertragsschluss/ die Teilnahme eines Verbrauchers erfolgen kann.

2. Geltungsbereich

Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen der Bundesanzeiger Verlag GmbH gelten die Regelungen im Anmeldeformular (z.B. gedruckter Seminarflyer, oder online auf www.bundesanzeiger-verlag.de) sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen. Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen der Bundesanzeiger Verlag GmbH kommt erst zustande, nachdem die Bundesanzeiger Verlag GmbH die Anmeldung gegenüber dem / der Teilnehmer/in schriftlich bestätigt hat. Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH. Gleiches gilt für diese Schriftformklausel.

3. Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer

a) Allgemein

Die kostenfreie Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis 30 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Hiernach wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatz-Teilnehmer des selben Unternehmens / der selben Kanzlei gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen gem. Satz 1 behandelt.

aa) Teilnehmerrabatt

Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen / Kanzlei) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt – also für die Teilnahme mehrerer Personen des gleichen Unternehmens / der gleichen Kanzlei – eingeräumt wurde, gilt folgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt Ziffer 3 a) dieser Vereinbarung. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.

b) Stornierung bei Rabattvereinbarung

Wurde dem Teilnehmer von der Bundesanzeiger Verlag GmbH ein Rabatt eingeräumt, so gilt dieser Rabatt nur für die Vertragsdurchführung. Sollte der Teilnehmer eine Veranstaltung nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist stornieren, so fällt die volle Teilnehmergebühr an.

c) Frist und Form

Zur Fristwahrung müssen Stornierungen stets in schriftlicher Form (per Briefpost, Fax oder E-Mail) zu Händen des Veranstaltungsmanagements erfolgen.

4. Preise und Gebühren

Bei den angegebenen Preisen und Gebühren (einschließlich Stornogebühren) handelt es sich um Nettobeträge. Zusätzlich wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer fällig. Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungsstellung fällig.

5. Absagen von Veranstaltungen

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist berechtigt, eine Veranstaltung aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen abzusagen. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH erstattet in diesem Fall bereits geleistete Teilnehmergebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel (DB/Flug) werden von der Bundesanzeiger Verlag GmbH nicht erstattet. Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit bei den Transportunternehmen besteht, stornofreie Businesstarife zu buchen, damit im Falle der Absage einer Veranstaltung hierfür keine Kosten anfallen.

6. Haftung

Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet die Bundesanzeiger Verlag GmbH für sich und ihre Erfüllungshilfen nur für Schäden die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Sollen Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt zu einem späteren Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage der Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet die Bundesanzeiger Verlag GmbH nicht für die Vollständigkeit von Seminarunterlagen, Seminarvorträge oder sonstiger Veröffentlichungen. Diese ersetzen ausdrücklich keine rechtliche oder steuerliche Beratung durch entsprechende Berufsträger. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und / oder unvollständigen Inhalten der Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt die Bundesanzeiger Verlag GmbH keine Haftung.

7. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, sofern dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.

8. Ablehnung einer Anmeldung

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ist ein Veranstaltungstermin ausgebucht, werden die Teilnehmer unverzüglich informiert.

9. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen

Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen – auch auszugsweise – behält sich die Bundesanzeiger Verlag GmbH vor. Kein Teil der Unterlagen darf, auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der Bundesanzeiger Verlag GmbH in irgendeiner Form (auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung) reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Soweit den Teilnehmern Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, beschränkt sich die Nutzung ausschließlich auf den Teilnehmer. Er kann die Dateien auf seinem Rechner und mobilen Geräten beliebig oft speichern, muss aber sicherstellen, dass nur er selbst darauf Zugriff hat. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht zulässig. Die Teilnehmer sind nicht berechtigt, Unterlagen, die zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, an Dritte weiterzugeben.

10. Online-Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Wir weisen darauf hin, dass wir an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht teilnehmen.

II BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR SONDERVERANSTALTUNGEN UND SONDERKONDITIONEN

Für die nachfolgenden Veranstaltungstypen gelten neben den oben aufgeführten allgemeinen Bestimmungen jeweils die nachfolgenden besonderen Bestimmungen:

1. Inhouse-Trainings

Inhouse-Trainings können bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Hiernach fällt eine Stornogebühr in Höhe von € 250,– an. Etwaige Stornogebühren dritter Leistungsträger – insbesondere für Reisetickets oder Hotelübernachtungen – werden in der Höhe weiterberechnet, in der sie anfallen. Wird ein Inhouse-Training wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von der Bundesanzeiger Verlag GmbH nicht verschuldeten Verhinderung des Referenten verschoben, wird in Absprache ein Ersatztermin festgelegt oder ein Ersatz-Referent mit gleicher Qualifikation gestellt.

2. Veranstaltungsreihen

Bei einer Veranstaltungsreihe setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in Kombination gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Termine oder Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine Stornierung der Buchung insgesamt ist gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 250,– bis 4 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstermin möglich. Der Teilnehmer kann mit Genehmigung der Bundesanzeiger Verlag GmbH einzelne Termine bis 4 Wochen vor Beginn des ersten Termins kostenfrei umbuchen.

III SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Soweit ein Vertrag mit einem Unternehmen (gem. § 14 BGB) zustande kommt, ist

a) der Gerichtsstand Köln

b) das anzuwendende Recht deutsches Recht.

 

 

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