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DauDa

Dauerhafter Datenträger


Vorteile

  • Sie erhalten auf Basis einer formalen Plausibilitätsprüfung eine Einschätzung, ob für die eingereichte Information eine Unterrichtung der Anleger mittels eines „Dauerhaften Datenträgers" unmittelbar zur Verfügung gestellt werden muss.
     
  • Es fallen nur Kosten für diejenigen Mitteilungen an, bei denen dann tatsächlich eine Weiterleitung als „Dauerhafter Datenträger“ erfolgt.
     
  • Sämtliche „Dauerhaften Datenträger“ werden beim Bundesanzeiger Verlag dauerhaft archiviert.
     
  • Die eingereichten Informationen, die den Anlegern mittels eines "Dauerhaften Datenträgers" zur Verfügung gestellt werden müssen, werden an die depotführenden Stellen weitergeleitet.
     
  • Depotführende Stellen und Distributoren erhalten zielgerichtet diejenigen Anlegermitteilungen, die als „Dauerhafter Datenträger“ übermittelt werden sollen. Dies kann eine deutliche Ersparnis von Portokosten bedeuten, da insoweit relevante Anlegermitteilungen an die Endanleger versendet werden können.
     
  • Diese sehr effiziente Lösung ist dabei äußerst kostengünstig. Pro Dokument fallen nur 99,- Euro zzgl. MwSt. an.