Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Identifizierungs-App (BANZ-ID)
Stand: 1. August 2022
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH (nachfolgend "BAnz") bietet
einen Service zur Identifizierung von Personen an (nachfolgend "Identifizierungsdienst").
Für die Nutzung des Identifizierungsdienstes gelten zwischen der
BAnz und Ihnen ("Endnutzer", "Sie") die folgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB").
2. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
Der Identifizierungsdienst dient der Identifizierung von Endnutzern
und der Verifizierung ihrer Ausweisdokumente gegenüber der BAnz
sowie Dritten, mit denen Sie eine geschäftliche Beziehung aufnehmen
wollen oder in einer Geschäftsbeziehung stehen, beispielsweise
einer Bank, Versicherung, einem Register, De-Mail-Provider oder Signatur-Anbieter
("Partner"). Diese sind in der Regel aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen (insbesondere dem Geldwäschegesetz, Telekommunikationsgesetz,
Signaturgesetz, Jugendmedienschutzvertrag, StVG, der Unternehmensregisterverordnung
oder anderen) dazu verpflichtet, die Identität oder das Alter eines
Endnutzers zu verifizieren, um mit diesem eine Geschäftsbeziehung
eingehen zu können, bzw. anderen gesetzlichen Pflichten (z.B. Übermittlung
von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten an die das
Unternehmensregister führende Stelle) nachzukommen. Insoweit wird
die BAnz als selbständiger Identifizierungsdienstleister tätig
und erbringt lediglich den jeweiligen Identifizierungsdienst. Für
Sie sind die Regelungen der Ziffer 4 maßgeblich.
Erbringt die BAnz Identifizierungsdienste gegenüber Ihren Partnern,
wickelt die BAnz keine Transaktionen oder Zahlungen zwischen Ihnen und
dem jeweiligen Partner ab und wird auch nicht in sonstiger Weise als
Vertreter oder Bote für diesen tätig. Für Leistungen
des Partners gelten ausschließlich die zwischen Ihnen und dem
jeweiligen Partner vereinbarten Vertragsbedingungen.
3. Verfügbarkeit des Identifizierungsdienstes
Die BAnz stellt den Identifizierungsdienst während der Betriebszeit
zur Verfügung.
4. Identifizierungsprozess per begleitetem
videogestützten Identifizierungsverfahren
Der Identifizierungsdienst wird durch die BAnz im Rahmen einer Videotelefonie
zwischen dem Nutzer und einem Mitarbeiter erbracht. Im Rahmen eines
solchen Gesprächs überprüft ein Mitarbeiter - abhängig
von den Vorgaben der BAnz oder eines Partners - die Identität oder
das Alter des Endnutzers anhand von Ausweisdokumenten. Die einzelnen
Schritte des Identifizierungsprozesses sind wie folgt:
4.1 Die Teilnahme an dem Identifizierungsdienst setzt eine dem jeweiligen
Endnutzer zugeordnete Vorgangsnummer voraus, die der BAnz bereits bekannt
ist oder dem Endnutzer vorab durch die BAnz oder den Partner mitgeteilt
wird.
4.2 Der Endnutzer muss in einer Eingabemaske personenbezogene Daten
(z.B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nationalität) eingeben,
die geeignet sind, seine Identität oder Alter zu überprüfen.
Alternativ werden diese personenbezogenen Daten durch den Partner an
die BAnz übermittelt.
4.3 Die Daten aus Schritt 4.2 gleicht der Mitarbeiter mit Daten aus
einem gültigen amtlichen Ausweisdokument des Endnutzers (z.B. eines
Personalausweises), wie zum Beispiel Vor- und Nachname, Geburtsdatum,
Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Ausweisnummer, ausstellende Behörde
und Anschrift ab. Dabei kann es auch notwendig werden, dass der Mitarbeiter
Fotoaufnahmen des Endnutzers und seinem Ausweisdokument anfertigt, die
Daten des Ausweisdokuments erfasst und eine Video- und/oder Audioaufzeichnung
anfertigt. Art und Umfang der erhobenen Daten sind abhängig von
den Anforderungen des jeweiligen Partners oder den Anforderungen der
BAnz selbst und der von diesen zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben.
Weiterführende Informationen können der Datenschutzerklärung
des jeweiligen Partners bzw. der BAnz entnommen werden.
4.4 In Abhängigkeit der Anforderungen der Partner oder der BAnz
wird der Endnutzer aufgefordert, weitere Dokumente (z.B. Meldebescheinigungen,
Rechnungen von Strom-/Gas-/Telekommunikationsanbietern, Gehaltsnachweise,
Immatrikulationsbescheinigungen) ("Weitere Dokumente") vorzuhalten
oder durch den Mitarbeiter fotografieren zu lassen.
4.5 Auch die in den unter Schritt 4.4 beschriebenen Dokumenten enthaltenen
Informationen werden erhoben und durch den Mitarbeiter mit den im Rahmen
der Schritte 4.2 und 4.3 zur Verfügung gestellten Daten abgeglichen,
soweit dies zur Identifizierung des Endnutzers oder zur Verifizierung
dessen Alters erforderlich ist.
4.6 Gegebenenfalls erhält der Endnutzer von der BAnz eine E-Mail
oder SMS mit einer dem jeweiligen Identifizierungsvorgang zugeordneten,
zentral generierten Transaktionsnummer ("TAN"). Diese sendet
der Endnutzer während des Videotelefonates nach Aufforderung an
die BAnz zurück, indem er diese in ein dafür vorgesehenes
Eingabefeld eingibt. Die BAnz überprüft die korrekte Eingabe
systemseitig und durch einen Mitarbeiter.
4.7 Die BAnz kann die Identifizierung oder die Altersüberprüfung
des Endnutzers nur dann feststellen, wenn sämtliche zur Überprüfung
erforderlichen Unterlagen, die im Rahmen des Prozesses durch die BANZ-ID
oder den Mitarbeiter gefordert werden, vom Endnutzer zur Verfügung
gestellt werden.
4.8 Die BAnz übermittelt die während des Identifizierungsprozesses
erhobenen Daten (in der Regel sind dies Fotoaufnahmen der Vorder- und
Rückseite des Ausweisdokuments, eine Fotoaufnahme des Endnutzers,
die vom Ausweisdokument erhobenen Daten sowie eine Audio- und/oder Videoaufzeichnung
des Gesprächs für die Dauer des Video-Telefonats) zur Identifizierung
oder Verifikation des Alters an den Partner. Erfolgt die Identifizierung
gegenüber der BAnz selbst, behält sie die während des
Identifizierungsprozesses erhobenen Daten für die der Erhebung
zugrunde liegenden Zwecke.
5. Identifizierungsprozess per eID
Der Identifizierungsdienst wird durch die BAnz im Rahmen einer technischen
Prüfung einer eID (z.B. "neuer Personalausweis" oder
elektronischer Aufenthaltstitel) erbracht. Die einzelnen Schritte des
Identifizierungsprozesses sind wie folgt:
5.1 Die Teilnahme an dem Identifizierungsdienst setzt eine dem jeweiligen
Endnutzer zugeordnete Vorgangsnummer voraus, die der BAnz bereits bekannt
ist oder dem Endnutzer vorab durch die BAnz oder den Partner mitgeteilt
wird.
5.2 Der Endnutzer muss in einer Eingabemaske personenbezogene Daten
(z.B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nationalität) eingeben,
die geeignet sind, seine Identität oder Alter zu überprüfen.
Alternativ werden diese personenbezogenen Daten durch den Partner an
die BAnz übermittelt.
5.3 Die Daten aus Schritt 5.2 werden mit den Daten aus der eID des Endnutzers
(z.B. eines "neuen Personalausweises"), wie zum Beispiel Vor-
und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Ausweisnummer,
ausstellende Behörde und Anschrift abgeglichen. Art und Umfang
der erhobenen Daten sind abhängig von den Anforderungen des jeweiligen
Partners oder den Anforderungen der BAnz selbst und der von diesen zu
beachtenden gesetzlichen Vorgaben. Weiterführende Informationen
können der Datenschutzerklärung des jeweiligen Partners bzw.
der BAnz entnommen werden.
5.4 Die BAnz kann die Identifizierung oder die Altersüberprüfung
des Endnutzers nur dann feststellen, wenn der Endnutzer über eine
gültige eID und den dazugehörigen PIN sowie ein entsprechendes
Lesegerät verfügt.
5.5 Die BAnz übermittelt die während des Identifizierungsprozesses
erhobenen Daten (in der Regel sind dies die vom Ausweisdokument erhobenen
Daten) zur Identifizierung oder Verifikation des Alters an den Partner.
Erfolgt die Identifizierung gegenüber der BAnz selbst, behält
sie die während des Identifizierungsprozesses erhobenen Daten für
die der Erhebung zugrunde liegenden Zwecke.
6. Identifizierungsprozess per automatischem
videogestützten Identifizierungsverfahren
Der Identifizierungsdienst wird durch die BAnz im Rahmen einer Videotelefonie
zwischen dem Nutzer und einer KI-gestützten Software erbracht.
Im Rahmen dieses digitalen Verfahrens überprüft die Software
- abhängig von den Vorgaben der BAnz oder eines Partners - die
Identität oder das Alter des Endnutzers anhand von Ausweisdokumenten.
Die einzelnen Schritte des Identifizierungsprozesses sind wie folgt:
6.1 Die Teilnahme an dem Identifizierungsdienst setzt eine dem jeweiligen
Endnutzer zugeordnete Vorgangsnummer voraus, die der BAnz bereits bekannt
ist oder dem Endnutzer vorab durch die BAnz oder den Partner mitgeteilt
wird.
6.2 Der Endnutzer muss in einer Eingabemaske personenbezogene Daten
(z.B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nationalität) eingeben,
die geeignet sind, seine Identität oder Alter zu überprüfen.
Alternativ werden diese personenbezogenen Daten durch den Partner an
die BAnz übermittelt.
6.3 Die Daten aus Schritt 6.2 gleicht die Software mit Daten aus einem
gültigen amtlichen Ausweisdokument des Endnutzers (z.B. eines Personalausweises),
wie zum Beispiel Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit,
Ausweisnummer, ausstellende Behörde und Anschrift ab. Dabei kann
es auch notwendig werden, dass die Software Fotoaufnahmen des Endnutzers
und seinem Ausweisdokument anfertigt, die Daten des Ausweisdokuments
erfasst und eine Video- und/oder Audioaufzeichnung anfertigt. Art und
Umfang der erhobenen Daten sind abhängig von den Anforderungen
des jeweiligen Partners oder den Anforderungen der BAnz selbst und der
von diesen zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. Weiterführende
Informationen können der Datenschutzerklärung des jeweiligen
Partners bzw. der BAnz entnommen werden.
6.4 Gegebenenfalls erhält der Endnutzer von der BAnz eine E-Mail
oder SMS mit einer dem jeweiligen Identifizierungsvorgang zugeordneten,
zentral generierten Transaktionsnummer ("TAN"). Diese sendet
der Endnutzer während des Videotelefonates nach Aufforderung an
die BAnz zurück, indem er diese in ein dafür vorgesehenes
Eingabefeld eingibt. Die BAnz überprüft die korrekte Eingabe
systemseitig.
6.5 Die BAnz kann die Identifizierung oder die Altersüberprüfung
des Endnutzers nur dann feststellen, wenn sämtliche zur Überprüfung
erforderlichen Unterlagen, die im Rahmen des Prozesses durch die BANZ-ID
oder die Software gefordert werden, vom Endnutzer zur Verfügung
gestellt werden.
6.6 Die BAnz übermittelt die während des Identifizierungsprozesses
erhobenen Daten (in der Regel sind dies Fotoaufnahmen der Vorder- und
Rückseite des Ausweisdokuments, eine Fotoaufnahme des Endnutzers,
die vom Ausweisdokument erhobenen Daten sowie eine Audio- und/oder Videoaufzeichnung
des Gesprächs für die Dauer des Video-Telefonats) zur Identifizierung
oder Verifikation des Alters an den Partner. Erfolgt die Identifizierung
gegenüber der BAnz selbst, behält sie die während des
Identifizierungsprozesses erhobenen Daten für die der Erhebung
zugrunde liegenden Zwecke.
7. Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung/des
Nutzungsverhältnisses
Durch Klick auf den Button "Identifizierung starten" oder
einer sinngemäß identischen Aufschrift gibt der Endnutzer
ein Angebot zum Abschluss einer Nutzungsvereinbarung nach Maßgabe
dieser AGB gegenüber der BAnz ab. Die Nutzungsvereinbarung kommt
durch die tatsächliche Durchführung des Identifizierungsdienstes
zustande.
Nur natürliche Personen können den Identifizierungsdienst
in Anspruch nehmen.
8. Pflichten des Endnutzers
Der Endnutzer ist verpflichtet, der BAnz alle zur Erbringung des Identifizierungsdienstes
erforderlichen Unterlagen nach Maßgabe von Ziffer 4 dieser AGB
zur Verfügung zu stellen und alle Angaben in den bereitgestellten
Datenfeldern wahrheitsgemäß einzugeben.
Für die Nutzung der BANZ-ID ist ein geeignetes Endgerät (z.B.
ein Computer, Smartphone oder Tablet) sowie eine Internetverbindung
notwendig. Möchte der Endnutzer den Identifizierungsdienst über
ein mobiles Endgerät nutzen, ist dies nur unter Verwendung der
mobilen App möglich. Diese ist für Endgeräte mit dem
Betriebssystem iOS über die iOS App Store Funktion und für
Android über Google Play unter play.google.com/store erhältlich.
Es liegt in der Verantwortung des Endnutzers, die Leistungsfähigkeit
und Kompatibilität des entsprechenden Endgerätes sicherzustellen.
Der Endnutzer hat die ihm von der BAnz zur Verfügung gestellten
Daten (z.B. Vorgangsnummer und TAN) geheim zu halten und gegen die Verwendung
durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Nutzer informiert die BAnz
unverzüglich im Falle des Verdachts einer unbefugten Verwendung
seiner Daten.
9. Vergütung
Soweit der Identifizierungsdienst für die Identifizierungspflicht
von natürlichen Personen zur Datenübermittlung von Rechnungslegungsunterlagen
und Unternehmensberichten an das Unternehmensregister genutzt wird,
fallen für die Identifizierung Gebühren gemäß Justizverwaltungskostengesetz
an.
10. Haftung
Die BAnz haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
der BAnz beruhen.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die BAnz nur für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Endnutzer regelmäßig vertrauen
darf.
Für sonstige Schäden haftet die BAnz nur, wenn diese auf einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BAnz oder einer auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weiteren
haftet die BAnz für Schäden, die durch arglistiges Verhalten
verursacht wurden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Im Übrigen ist die Haftung der BAnz ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten im
Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen oder
aufgrund der Einwilligung des Endnutzers. Einzelheiten hierzu finden
Sie in unserer nachfolgenden Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Endnutzer alle Erklärungen
an die BAnz per E-Mail oder Brief an die BAnz übermitteln:
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
E-Mail: service@bundesanzeiger.de
Für sämtliche über die BANZ-ID durchgeführten Identifizierungen
gelten im Verhältnis der BAnz und dem Endnutzer ausschließlich
diese AGB. Der Einbeziehung von AGB des Endnutzers wird ausdrücklich
widersprochen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit
dies nicht dazu führt, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen
wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen
nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht
durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
Datenschutzhinweise der Bundesanzeiger Verlag GmbH für Identitätsverifizierungen via mobiler App
1. Allgemein
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH (nachfolgend "BAnz"),
Amsterdamer Str. 192 50735 Köln,
service(at)bundesanzeiger.de,
als Verantwortlicher dieser App,
bietet eine Plattform für Identitätsverifizierungen an, mittels
der Ausweisdokumente (insbesondere Reisepässe und Personalausweise)
verifiziert und mit einer Person abgeglichen werden können. Diesen
Service bietet die BAnz zum einen seinen Transparenzregisterkunden,
sonstigen Kunden (im Folgenden: "Kunden") sowie Vertragspartnern
z. B. Banken, Finanzinstituten, Versicherungen oder sonstigen Verpflichteten
nach dem Geldwäschegesetz (im Folgenden: "Vertragspartner")
an, die eine solche Verifizierung bezüglich Ihrer Kunden durchführen
müssen, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen (z.B. Geldwäschegesetz)
oder um die Sicherheit hinsichtlich der Identität ihrer Kunden
zu erhöhen. Zum anderen bietet die BAnz diesen Service Unternehmensregisterkunden
(im Folgenden ebenfalls "Kunden"), damit diese ihrer gesetzlichen
Pflicht zur Identifizierung nach der Unternehmensregisterverordnung
für die Übermittlung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten
an die das Unternehmensregister führende Stelle nachkommen.
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns gemäß den Bestimmungen
des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die nachfolgenden Vorschriften
informieren Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung personenbezogener Daten. Diese Datenschutzerklärung
bezieht sich nur auf unsere App.
Ihre persönlichen Daten werden soweit möglich durch digitale
Sicherheitssysteme verschlüsselt und durch technische und organisatorische
Maßnahmen vor Beschädigungen, Zerstörung oder unberechtigtem
Zugriff geschützt.
2. Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer mobilen App
(1) Bei Herunterladen der mobilen App werden die erforderlichen Informationen
an den App Store übertragen, also insbesondere Nutzername, E-Mail-Adresse
und Kundennummer Ihres Accounts, Zeitpunkt des Downloads, Zahlungsinformationen
und die individuelle Gerätekennziffer. Auf diese Datenerhebung
haben wir keinen Einfluss und sind nicht dafür verantwortlich.
Wir verarbeiten die Daten nur, soweit es für das Herunterladen
der mobilen App auf Ihr mobiles Endgerät notwendig ist.
(2) Bei Nutzung der mobilen App erheben wir die nachfolgend beschriebenen
personenbezogenen Daten, um die komfortable Nutzung der Funktionen zu
ermöglichen. Wenn Sie unsere mobile App nutzen möchten, erheben
wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind,
um Ihnen die Funktionen unserer mobilen App anzubieten und die Stabilität
und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs.
1 S. 1 lit. f DSGVO):
• IP-Adresse
• Datum und Uhrzeit der Anfrage
• Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
• Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
• Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
• jeweils übertragene Datenmenge
• Website, von der die Anforderung kommt
• Browser
• Betriebssystem und dessen Oberfläche
• Sprache und Version der Browsersoftware.
(3) Weiterhin benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse.
(4) Die mobile App setzt keine Cookies ein.
3. Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Identifizierung für das Transparenzregister
(1) Bei der Durchführung von Identitätsverifizierungen im
Rahmen der Registrierung für das Transparenzregister ist die BAnz
aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zur Identifizierung des Kunden
und dessen Einwilligung tätig. Die Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung dieser Daten findet sich in Artikel 6 Absatz 1 e) DSGVO,
konkretisiert durch die Bestimmungen der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung
(TrEinV), insbesondere § 3 Abs. 4 TrEinV.
(2) Die BAnz verarbeitet die zur Identifizierung erhobenen Daten zweckgebunden
im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die durch die BAnz erhobenen Daten
werden eingesetzt, um Ausweisdokumente zu verifizieren, den Nutzer zu
identifizieren und/oder im Transparenzregister zu registrieren, bzw.
für die Datenübermittlung an das Unternehmensregister. Eine
andere Verwendung der Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung
des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
(3) Die für den Verifizierungsprozess notwendigen personenbezogenen
Daten werden teils von der BAnz auf der Webseite erhoben (Vorname und
Nachname) und an die App zur Initialisierung des Prozesses weitergeleitet
oder durch den Kunden in der App der BAnz eingegeben.
(4) Für die Registrierung zum Transparenzregister ergibt sich der
Umfang der zu erhebenden Daten aus den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere
aus § 23 Abs. 5 Geldwäschegesetz (GwG) in Verbindung mit §
3 TrEinV und § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 2-4 GwG.
4. Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Identifizierung für das Unternehmensregister
(1) Bei der Durchführung von Identitätsverifizierungen im
Rahmen der Übermittlung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten
für das Unternehmensregister ist die BAnz (die das Unternehmensregister
führende Stelle) aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zur Identifizierung
des Kunden und dessen Einwilligung tätig. Die Rechtsgrundlage für
die Verarbeitung dieser Daten findet sich in Artikel 6 Absatz 1 c) und
e) DSGVO, konkretisiert durch die Bestimmungen der Unternehmensregisterverordnung
(URV), insbesondere § 3 URV.
(2) Die BAnz verarbeitet die zur Identifizierung erhobenen Daten zweckgebunden
im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die durch die BAnz erhobenen Daten
werden eingesetzt, um Ausweisdokumente zu verifizieren und/oder den
Nutzer zu identifizieren. Eine andere Verwendung der Daten erfolgt nur
mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher
Vorgaben.
(3) Die für den Verifizierungsprozess notwendigen personenbezogenen
Daten werden teils von der BAnz auf der Webseite erhoben und an die
App zur Initialisierung des Prozesses weitergeleitet oder durch den
Kunden in der App der BAnz eingegeben.
5. Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Identifizierung des Kunden für sonstige Produkte der BAnz
(1) Bei der Durchführung von Identitätsverifizierungen für
den Kunden selbst ist die BAnz im Rahmen einer Vertragsbeziehung zum
Kunden oder dessen Einwilligung tätig. Die Rechtsgrundlagen für
die Verarbeitung dieser Daten finden sich in Artikel 6 Absatz 1 a) und
b) DSGVO.
(2) Die BAnz verarbeitet die zur Identifizierung erhobenen Daten zweckgebunden
im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder der Einwilligung des Kunden.
Die durch die BAnz erhobenen Daten werden eingesetzt, um Ausweisdokumente
zu verifizieren und/oder den Nutzer zu identifizieren. Eine andere Verwendung
der Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden
oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
(3) Die für den Verifizierungsprozess notwendigen personenbezogenen
Daten werden teils vom BAnz auf der Webseite erhoben und an die App
zur Initialisierung des Prozesses weitergeleitet oder durch den Kunden
in der App der BAnz eingegeben.
6. Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Identifizierung des Kunden im Auftrag eines Vertragspartners
(1) Bei der Durchführung von Identitätsverifizierungen für
einen Vertragspartner, ist die BAnz in dessen Auftrag als Auftragsverarbeiter
i. S. d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO tätig.
(2) Die BAnz verarbeitet die zur Identifizierung erhobenen Daten zweckgebunden
im Rahmen des Auftrags. Die durch die BAnz erhobenen Daten werden eingesetzt,
um Ausweisdokumente zu verifizieren und/oder den Nutzer zu identifizieren.
Eine andere Verwendung der Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher
Einwilligung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
(3) Sofern die BAnz als Auftragsverarbeiter tätig wird, bedeutet
dies, dass die Verifizierung im Auftrag des jeweiligen Vertragspartners
durchgeführt wird und die BAnz dabei ausschließlich auf dessen
Weisung handelt. Der jeweilige Vertragspartner entscheidet auch, welche
Daten während des Verifizierungsprozesses erhoben und wie diese
von der BAnz für den Vertragspartner verarbeitet werden.
(4) Die für den Verifizierungsprozess notwendigen personenbezogenen
Daten werden teils von den Vertragspartnern auf Ihrer Webseite erhoben
und an die App zur Initialisierung des Prozesses weitergeleitet oder
durch den Kunden in der App der BAnz eingegeben.
7. Umfang der Daten
(1) Im Verifizierungsprozess werden Fotos und Aufnahmen des Nutzers sowie der
verwendeten Ausweisdokumente gemacht.
(2) Es werden grundsätzlich alle personenbezogenen Daten, die auf
dem zur Verifizierung verwendeten Ausweisdokument enthalten sind, erfasst.
Zur Abwicklung des Verifizierungsprozesses können auch noch weitere
Daten wie die E-Mail-Adresse oder die Mobilfunknummer verarbeitet werden.
Grundsätzlich überschreitet der Umfang der von der BAnz erhobenen
Daten jedoch nicht den genannten Umfang.
(3) Vor jedem Verifizierungsprozess wird der Kunde durch die BAnz oder
eingesetzte Dienstleister darüber informiert, welche Daten erhoben
und übermittelt werden. Diese Informationen finden Sie in den jeweils
gültigen AGB zum Identifizierungsverfahren der BAnz.
(4) Im Rahmen eines Identifizierungs-Vorgangs in der App benötigt
die App den Zugriff auf das Mikrofon und die Kamera. Dies beinhaltet
auch den Zugriff auf das Kameralicht, das aktiviert wird, um die Hologramme
auf den Ausweisdokumenten besser sichtbar zu machen. Die Prüfung
und Aufnahmen dieser Sicherheitsmerkmale ist für eine erfolgreiche
Identifizierung zwingend notwendig.
(5) Jeder Kunde wird vor dem eigentlichen Identifizierungs-Vorgang darauf
hingewiesen, dass die App Zugriff auf das Mikrofon und die Kamera braucht,
und er muss beides explizit freigeben. Die BAnz erfasst nur die von
der Kamera und dem Mikrofon während des Identifizierungs-Vorgangs
gemachten Daten, sowie einige allgemeine, nicht personenbezogene Daten
zum Gerät für Diagnosezwecke der App. Zu keinem Zeitpunkt
hat die BAnz Zugriff auf die im Smartphone bzw. Tablet gespeicherten
Daten oder Bilder.
8. Einsatz von Subunternehmen
(1) Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken oder sonstigen
außerhalb der Identifizierung liegenden Zwecken.
(2) Die BAnz setzt für den Verifizierungsprozess Subunternehmer
ein, die Ihre Daten zweckgebunden verarbeiten. Diese Subunternehmer
befinden sich entweder in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union.
9. Speicherdauer
(1) Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten- und
Fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten routinemäßig
gelöscht. Die Speicherdauer für die im Rahmen der Identifizierung
gespeicherten Dokumente richtet sich für die Registrierung für
das Unternehmensregister sowie das Transparenzregister nach dem jeweiligen
Zweck und den gesetzlichen Vorgaben (z. B. § 3 Abs. 5 TrEinV) und
für sonstige Identifizierungsverfahren nach den jeweiligen Weisungen
des Vertragspartners oder einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.
(2) Bei nicht abgeschlossenen bzw. abgebrochenen Identifizierungen werden
die unmittelbar im Verifizierungsprozess erhobenen Daten automatisch
gelöscht. Unabhängig davon können noch weitere personenbezogene
Daten vorliegen, die an die BAnz zur Initialisierung des Prozesses übermittelt
wurden. Diese Daten werden ebenfalls nach Wegfall des Zwecks (in der
Regel spätestens nach Ablauf von 90 Tagen) gelöscht.
10. Ihre Rechte
Widerspruch und Widerruf
Sie können der Verwendung Ihrer Daten ohne vorherige Einwilligung
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung
jederzeit auch teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen
können. Dazu wenden Sie sich am besten postalisch oder per E-Mail
an
Datenschutzbeauftragte Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße
192, 50735 Köln, Tel.: +49 (0) 221 / 9 76 68-0, dsb(at)bundesanzeiger.de
Sie haben zudem folgende Rechte:
Artikel 13, 14 EU-DSGVO - Informationsrecht
Artikel 15 EU-DSGVO - Auskunftsrecht: Auf Anfrage werden wir Sie gern
über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Die Information
erfolgt in Textform. Kontakt siehe oben.
Artikel 16 EU-DSGVO - Recht auf Berichtigung
Artikel 17 EU-DSGVO - Recht auf Löschung
Artikel 18 EU-DSGVO - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 19 EU-DSGVO - Mitteilung
Artikel 20 EU-DSGVO - Recht auf Datenübertragung
Artikel 21 EU-DSGVO - Widerspruch
Artikel 22 EU-DSGVO - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich
Profiling
Artikel 23 EU-DSGVO - Beschränkungen
Artikel 77 EU-DSGVO - Beschwerderecht
Hinweis:
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung
aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern,
dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation
per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht
gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen
den Postweg empfehlen.
11. Aktualität und Änderungen der Datenschutzerklärung
Jede Änderung der Datenschutzerklärung wird hier in dieser App bekannt gegeben und gilt ab dem Veröffentlichungsdatum. Sollte die BAnz Ihre Daten für weitergehende Zwecke verwenden wollen, so werden wir Sie dafür um Ihre Erlaubnis bitten. Nur mit Zustimmung ändert sich so der Nutzungszweck dieser Daten.
12. Außergerichtliche Online Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir weisen darauf hin, dass wir an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht teilnehmen.