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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Identifizierungs-App (BANZ-ID)

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH (nachfolgend "BAnz") bietet einen Service zur Identifizierung von Personen an (nachfolgend "Identifizierungsdienst"). Für die Nutzung des Identifizierungsdienstes gelten zwischen der BAnz und Ihnen ("Endnutzer", "Sie") die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB").

2. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

Der Identifizierungsdienst dient der Identifizierung von Endnutzern und der Verifizierung ihrer Ausweisdokumente gegenüber die BAnz sowie Dritten, mit denen Sie eine geschäftliche Beziehung aufnehmen wollen oder in einer Geschäftsbeziehung stehen, beispielsweise einer Bank, Versicherung, einem Register, De-Mail-Provider oder Signatur-Anbieter ("Partner"). Diese sind in der Regel aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere dem Geldwäschegesetz, Telekommunikationsgesetz, Signaturgesetz, Jugendmedienschutzvertrag, Straßenverkehrsgesetz, der Unternehmensregisterverordnung) dazu verpflichtet, die Identität oder das Alter eines Endnutzers zu verifizieren, um mit diesem eine Geschäftsbeziehung eingehen zu können, bzw. anderen gesetzlichen Pflichten (z.B. Übermittlung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten an die das Unternehmensregister führende Stelle) nachzukommen. Insoweit wird die BAnz als selbständiger Identifizierungsdienstleister tätig und erbringt lediglich den jeweiligen Identifizierungsdienst. Für Sie sind die Regelungen der Ziffer 4 maßgeblich.
Erbringt die BAnz Identifizierungsdienste gegenüber Ihren Partnern, wickelt die BAnz keine Transaktionen oder Zahlungen zwischen Ihnen und dem jeweiligen Partner ab und wird auch nicht in sonstiger Weise als Vertreter oder Bote für diesen tätig. Für Leistungen des Partners gelten ausschließlich die zwischen Ihnen und dem jeweiligen Partner vereinbarten Vertragsbedingungen.

3. Verfügbarkeit des Identifizierungsdienstes

Die BAnz stellt den Identifizierungsdienst während der Betriebszeit zur Verfügung.

4. Identifizierungsprozess per begleitetem videogestützten Identifizierungsverfahren

Der Identifizierungsdienst wird durch die BAnz im Rahmen einer Videotelefonie zwischen dem Nutzer und einem Mitarbeiter erbracht. Im Rahmen eines solchen Gesprächs überprüft ein Mitarbeiter - abhängig von den Vorgaben der BAnz oder eines Partners - die Identität oder das Alter des Endnutzers anhand von Ausweisdokumenten. Die einzelnen Schritte des Identifizierungsprozesses sind wie folgt:

4.1 Die Teilnahme an dem Identifizierungsdienst setzt eine dem jeweiligen Endnutzer zugeordnete Vorgangsnummer voraus, die der BAnz bereits bekannt ist oder dem Endnutzer vorab durch die BAnz oder den Partner mitgeteilt wird.

4.2 Der Endnutzer muss in einer Eingabemaske personenbezogene Daten (z.B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nationalität) eingeben, die geeignet sind, seine Identität oder Alter zu überprüfen. Alternativ werden diese personenbezogenen Daten durch den Partner an die BAnz übermittelt.

4.3 Die Daten aus Schritt 4.2 gleicht der Mitarbeiter mit Daten aus einem gültigen amtlichen Ausweisdokument des Endnutzers (z.B. eines Personalausweises), wie zum Beispiel Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und Anschrift ab. Dabei kann es auch notwendig werden, dass der Mitarbeiter Fotoaufnahmen des Endnutzers und seinem Ausweisdokument anfertigt, die Daten des Ausweisdokuments erfasst und eine Video- und/oder Audioaufzeichnung anfertigt. Art und Umfang der erhobenen Daten sind abhängig von den Anforderungen des jeweiligen Partners oder den Anforderungen der BAnz selbst und der von diesen zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. Weiterführende Informationen können der Datenschutzerklärung des jeweiligen Partners bzw. der BAnz entnommen werden.

4.4 In Abhängigkeit der Anforderungen der Partner oder der BAnz wird der Endnutzer aufgefordert, weitere Dokumente (z.B. Meldebescheinigungen, Rechnungen von Strom-/Gas-/Telekommunikationsanbietern, Gehaltsnachweise, Immatrikulationsbescheinigungen) ("Weitere Dokumente") vorzuhalten oder durch den Mitarbeiter fotografieren zu lassen.

4.5 Auch die in den unter Schritt 4.4 beschriebenen Dokumenten enthaltenen Informationen werden erhoben und durch den Mitarbeiter mit den im Rahmen der Schritte 4.2 und 4.3 zur Verfügung gestellten Daten abgeglichen, soweit dies zur Identifizierung des Endnutzers oder zur Verifizierung dessen Alters erforderlich ist.

4.6 Gegebenenfalls erhält der Endnutzer von der BAnz eine E-Mail oder SMS mit einer dem jeweiligen Identifizierungsvorgang zugeordneten, zentral generierten Transaktionsnummer ("TAN"). Diese sendet der Endnutzer während des Videotelefonates nach Aufforderung an die BAnz zurück, indem er diese in ein dafür vorgesehenes Eingabefeld eingibt. Die BAnz überprüft die korrekte Eingabe systemseitig und durch einen Mitarbeiter.

4.7 Die BAnz kann die Identifizierung oder die Altersüberprüfung des Endnutzers nur dann feststellen, wenn sämtliche zur Überprüfung erforderlichen Unterlagen, die im Rahmen des Prozesses durch die BANZ-ID oder den Mitarbeiter gefordert werden, vom Endnutzer zur Verfügung gestellt werden.

4.8 Die BAnz übermittelt die während des Identifizierungsprozesses erhobenen Daten (in der Regel sind dies Fotoaufnahmen der Vorder- und Rückseite des Ausweisdokuments, eine Fotoaufnahme des Endnutzers, die vom Ausweisdokument erhobenen Daten sowie eine Audio- und/oder Videoaufzeichnung des Gesprächs für die Dauer des Video-Telefonats) zur Identifizierung oder Verifikation des Alters an den Partner. Erfolgt die Identifizierung gegenüber der BAnz selbst, behält sie die während des Identifizierungsprozesses erhobenen Daten für die der Erhebung zugrunde liegenden Zwecke.

5. Identifizierungsprozess per eID

Der Identifizierungsdienst wird durch die BAnz im Rahmen einer technischen Prüfung einer eID (z.B. "neuer Personalausweis" oder elektronischer Aufenthaltstitel) erbracht. Die einzelnen Schritte des Identifizierungsprozesses sind wie folgt:

5.1 Die Teilnahme an dem Identifizierungsdienst setzt eine dem jeweiligen Endnutzer zugeordnete Vorgangsnummer voraus, die der BAnz bereits bekannt ist oder dem Endnutzer vorab durch die BAnz oder den Partner mitgeteilt wird.

5.2 Der Endnutzer muss in einer Eingabemaske personenbezogene Daten (z.B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nationalität) eingeben, die geeignet sind, seine Identität oder Alter zu überprüfen. Alternativ werden diese personenbezogenen Daten durch den Partner an die BAnz übermittelt.

5.3 Die Daten aus Schritt 5.2 werden mit den Daten aus der eID des Endnutzers (z.B. eines "neuen Personalausweises"), wie zum Beispiel Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und Anschrift abgeglichen. Art und Umfang der erhobenen Daten sind abhängig von den Anforderungen des jeweiligen Partners oder den Anforderungen der BAnz selbst und der von diesen zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. Weiterführende Informationen können der Datenschutzerklärung des jeweiligen Partners bzw. der BAnz entnommen werden.

5.4 Die BAnz kann die Identifizierung oder die Altersüberprüfung des Endnutzers nur dann feststellen, wenn der Endnutzer über eine gültige eID und den dazugehörigen PIN sowie ein entsprechendes Lesegerät verfügt.

5.5 Die BAnz übermittelt die während des Identifizierungsprozesses erhobenen Daten (in der Regel sind dies die vom Ausweisdokument erhobenen Daten) zur Identifizierung oder Verifikation des Alters an den Partner. Erfolgt die Identifizierung gegenüber der BAnz selbst, behält sie die während des Identifizierungsprozesses erhobenen Daten für die der Erhebung zugrunde liegenden Zwecke.

6. Identifizierungsprozess per automatischem videogestützten Identifizierungsverfahren

Der Identifizierungsdienst wird durch die BAnz im Rahmen einer Videotelefonie zwischen dem Nutzer und einer KI-gestützten Software erbracht. Im Rahmen dieses digitalen Verfahrens überprüft die Software - abhängig von den Vorgaben der BAnz oder eines Partners - die Identität oder das Alter des Endnutzers anhand von Ausweisdokumenten. Die einzelnen Schritte des Identifizierungsprozesses sind wie folgt:

6.1 Die Teilnahme an dem Identifizierungsdienst setzt eine dem jeweiligen Endnutzer zugeordnete Vorgangsnummer voraus, die der BAnz bereits bekannt ist oder dem Endnutzer vorab durch die BAnz oder den Partner mitgeteilt wird.

6.2 Der Endnutzer muss in einer Eingabemaske personenbezogene Daten (z.B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nationalität) eingeben, die geeignet sind, seine Identität oder Alter zu überprüfen. Alternativ werden diese personenbezogenen Daten durch den Partner an die BAnz übermittelt.

6.3 Die Daten aus Schritt 6.2 gleicht die Software mit Daten aus einem gültigen amtlichen Ausweisdokument des Endnutzers (z.B. eines Personalausweises), wie zum Beispiel Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und Anschrift ab. Dabei kann es auch notwendig werden, dass die Software Fotoaufnahmen des Endnutzers und seinem Ausweisdokument anfertigt, die Daten des Ausweisdokuments erfasst und eine Video- und/oder Audioaufzeichnung anfertigt. Art und Umfang der erhobenen Daten sind abhängig von den Anforderungen des jeweiligen Partners oder den Anforderungen der BAnz selbst und der von diesen zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. Weiterführende Informationen können der Datenschutzerklärung des jeweiligen Partners bzw. der BAnz entnommen werden.

6.4 Gegebenenfalls erhält der Endnutzer von der BAnz eine E-Mail oder SMS mit einer dem jeweiligen Identifizierungsvorgang zugeordneten, zentral generierten Transaktionsnummer ("TAN"). Diese sendet der Endnutzer während des Videotelefonates nach Aufforderung an die BAnz zurück, indem er diese in ein dafür vorgesehenes Eingabefeld eingibt. Die BAnz überprüft die korrekte Eingabe systemseitig.

6.5 Die BAnz kann die Identifizierung oder die Altersüberprüfung des Endnutzers nur dann feststellen, wenn sämtliche zur Überprüfung erforderlichen Unterlagen, die im Rahmen des Prozesses durch die BANZ-ID oder die Software gefordert werden, vom Endnutzer zur Verfügung gestellt werden.

6.6 Die BAnz übermittelt die während des Identifizierungsprozesses erhobenen Daten (in der Regel sind dies Fotoaufnahmen der Vorder- und Rückseite des Ausweisdokuments, eine Fotoaufnahme des Endnutzers, die vom Ausweisdokument erhobenen Daten sowie eine Audio- und/oder Videoaufzeichnung des Gesprächs für die Dauer des Video-Telefonats) zur Identifizierung oder Verifikation des Alters an den Partner. Erfolgt die Identifizierung gegenüber der BAnz selbst, behält sie die während des Identifizierungsprozesses erhobenen Daten für die der Erhebung zugrunde liegenden Zwecke.

7.Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung/des Nutzungsverhältnisses

Durch Klick auf den Button "Identifizierung starten" oder einer sinngemäß identischen Aufschrift gibt der Endnutzer ein Angebot zum Abschluss einer Nutzungsvereinbarung nach Maßgabe dieser AGB gegenüber der BAnz ab. Die Nutzungsvereinbarung kommt durch die tatsächliche Durchführung des Identifizierungsdienstes zustande.

Nur natürliche Personen können den Identifizierungsdienst in Anspruch nehmen.

8.Pflichten des Endnutzers

Der Endnutzer ist verpflichtet, der BAnz alle zur Erbringung des Identifizierungsdienstes erforderlichen Unterlagen nach Maßgabe von Ziffer 4 dieser AGB zur Verfügung zu stellen und alle Angaben in den bereitgestellten Datenfeldern wahrheitsgemäß einzugeben.

Für die Nutzung der BANZ-ID ist ein geeignetes Endgerät (z.B. ein Computer, Smartphone oder Tablet) sowie eine Internetverbindung notwendig. Möchte der Endnutzer den Identifizierungsdienst über ein mobiles Endgerät nutzen, ist dies nur unter Verwendung der mobilen App möglich. Diese ist für Endgeräte mit dem Betriebssystem iOS über die iOS App Store Funktion und für Android über Google Play unter play.google.com/store erhältlich. Es liegt in der Verantwortung des Endnutzers, die Leistungsfähigkeit und Kompatibilität des entsprechenden Endgerätes sicherzustellen.

Der Endnutzer hat die ihm von der BAnz zur Verfügung gestellten Daten (z.B. Vorgangsnummer und TAN) geheim zu halten und gegen die Verwendung durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Nutzer informiert die BAnz unverzüglich im Falle des Verdachts einer unbefugten Verwendung seiner Daten.

9.Vergütung

Soweit der Identifizierungsdienst für die Identifizierungspflicht von natürlichen Personen zur Datenübermittlung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten an das Unternehmensregister genutzt wird, fallen für die Identifizierung Gebühren gemäß Justizverwaltungskostengesetz an.

10.Haftung

Die BAnz haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BAnz beruhen.

Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die BAnz nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Endnutzer regelmäßig vertrauen darf.

Für sonstige Schäden haftet die BAnz nur, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BAnz oder einer auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weiteren haftet die BAnz für Schäden, die durch arglistiges Verhalten verursacht wurden.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Im Übrigen ist die Haftung der BAnz ausgeschlossen.

11.Schlussbestimmungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Endnutzer alle Erklärungen an die BAnz per E-Mail oder Brief an die BAnz übermitteln:

Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
E-Mail: service@bundesanzeiger.de

Für sämtliche über die BANZ-ID durchgeführten Identifizierungen gelten im Verhältnis der BAnz und dem Endnutzer ausschließlich diese AGB. Der Einbeziehung von AGB des Endnutzers wird ausdrücklich widersprochen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dies nicht dazu führt, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

Datenschutzhinweise der Bundesanzeiger Verlag GmbH für Identitätsverifizierungen via mobiler App

1. Allgemein

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH (nachfolgend als "BAnz" bezeichnet), Amsterdamer Str. 192 50735 Köln, 
service@bundesanzeiger.de,

als Verantwortliche dieser App,

bietet eine Plattform für Identitätsverifizierungen an, mittels der Ausweisdokumente (insbesondere Reisepässe und Personalausweise) verifiziert und mit einer Person abgeglichen werden können. Diesen Service bietet die BAnz zum einen seinen Transparenzregisterkunden, sonstigen Kunden (im Folgenden als "Kunden" bezeichnet) sowie Vertragspartnern z. B. Banken, Finanzinstituten, Versicherungen oder sonstigen Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (im Folgenden als "Vertragspartner" bezeichnet) an, die eine solche Verifizierung bezüglich Ihrer Kunden durchführen müssen, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen (z.B. Geldwäschegesetz) oder um die Sicherheit hinsichtlich der Identität ihrer Kunden zu erhöhen. Zum anderen bietet die BAnz diesen Service Unternehmensregisterkunden (im Folgenden ebenfalls als "Kunden" bezeichnet), damit diese ihrer gesetzlichen Pflicht zur Identifizierung nach der Unternehmensregisterverordnung für die Übermittlung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten an die das Unternehmensregister führende Stelle nachkommen. Die nachfolgende Erklärung informiert Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Diese Datenschutzerklärung bezieht sich nur auf unsere App.

Ihre persönlichen Daten werden soweit möglich durch digitale Sicherheitssysteme verschlüsselt und durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Beschädigungen, Zerstörung oder unberechtigtem Zugriff geschützt.

2. Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer mobilen App

(1) Bei Herunterladen der mobilen App werden die erforderlichen Informationen an den App Store übertragen, also insbesondere Nutzername, E-Mail-Adresse und Kundennummer Ihres Accounts, Zeitpunkt des Downloads, Zahlungsinformationen und die individuelle Gerätekennziffer. Auf diese Datenerhebung haben wir keinen Einfluss und sind nicht dafür verantwortlich. Wir verarbeiten die Daten nur, soweit es für das Herunterladen der mobilen App auf Ihr mobiles Endgerät notwendig ist.

(2) Bei Nutzung der mobilen App erheben wir die nachfolgend beschriebenen personenbezogenen Daten, um die Nutzung der Funktionen zu ermöglichen. Wenn Sie unsere mobile App nutzen möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen die Funktionen unserer mobilen App anzubieten und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware.

(3) Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates

zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (sog. Datenschutzverordnung, im Folgenden als „DSGVO“ bezeichnet) in Verbindung mit § 9a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (im Folgenden als „HGB“ bezeichnet) i.V.m. § 1 der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters (im Folgenden als „eBanZ“ bezeichnet) i.V.m. § 9a Abs. 1 HGB i.V.m. § 1 Abs. 3 der Verordnung über das Unternehmensregister (sog. Unternehmensregisterverordnung, im Folgenden als „URV“ bezeichnet) bzw

Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO, § 18 Abs. 1, 2 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (sog. Geldwäschegesetz, im Folgenden als „GwG“ bezeichnet) i.V.m. der Verordnung über die Übertragung der Führung des Transparenzregisters (sog. Transparenzregisterbeleihungsverordnung, im Folgenden als „TBelV“ bezeichnet bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO). 

(4) Weiterhin benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse.

(5) Die mobile App setzt keine Cookies ein.

3. Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Identifizierung für das Transparenzregister

(1) Bei der Durchführung von Identitätsverifizierungen im Rahmen der Registrierung für das Transparenzregister ist die BAnz aufgrund rechtlicher Bestimmungen zur Identifizierung des Kunden verpflichtet. 

(2) Die durch die BAnz erhobenen Daten werden eingesetzt, um Ausweisdokumente zu verifizieren, den Nutzer zu identifizieren und/oder im Transparenzregister zu registrieren, bzw. für die Datenübermittlung an das Unternehmensregister. Eine andere Verwendung der Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben.

(3) Die für den Verifizierungsprozess notwendigen personenbezogenen Daten werden teils von der BAnz auf der Webseite erhoben (Vorname und Nachname) und an die App zur Initialisierung des Prozesses weitergeleitet oder durch den Kunden in der App der BAnz eingegeben.

(4) Für die Registrierung zum Transparenzregister ergibt sich der Umfang der zu erhebenden Daten aus den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aus § 23 Abs. 5 Geldwäschegesetz (GwG) in Verbindung mit § 3 der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (im Folgenden als „TrEinV“ bezeichnet) und § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 2-4 GwG.

(5) Für eine Registrierung nach § 3 TrEinV hat eine elektronische Identifikation des Nutzers zu erfolgen. Die im Rahmen der Identifizierung erhobenen Identifizierungsdaten werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Transparenzregisters verarbeitet und werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine entgegenstehenden Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.

Hierzu setzen wir unter anderem einen externen Identifizierungsdienstleister als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO ein, der das Identifizierungsverfahren in unserem Auftrag durchführt. Im Rahmen der Identifizierung werden insbesondere Identifizierungsnachweise verarbeitet (z. B. Foto-/Bild- und Tonaufnahmen der Person sowie Abbildungen/Kopien des Identitätsdokuments).

Die im Identifizierungsverfahren verarbeiteten Daten werden abhängig vom Ergebnis unterschiedlich lange gespeichert:

  • Erfolgreiche Identifizierung: Die im Identifizierungsverfahren erhobenen Daten werden beim Identifizierungsdienstleister nach 90 Tagen gelöscht. Sofern im Anschluss Identifizierungsnachweise an uns übermittelt werden, speichern wir diese gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben für zwei Jahre.
  • Erfolglose oder abgebrochene Identifizierung: Personenbezogene Daten aus abgebrochenen oder ungültigen Identifizierungsversuchen werden beim Identifizierungsdienstleister für 7 Tage gespeichert und anschließend gelöscht.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 23 Abs. 7 GwG i.V.m. § 3 TrEinV.

4. Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Identifizierung für das Unternehmensregister

(1) Bei der Durchführung von Identitätsverifizierungen im Rahmen der Übermittlung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten für das Unternehmensregister ist die BAnz (die das Unternehmensregister führende Stelle) aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zur Identifizierung des Kunden verpflichtet.

(2) Die BAnz verarbeitet die zur Identifizierung erhobenen Daten zweckgebunden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die durch die BAnz erhobenen Daten werden eingesetzt, um Ausweisdokumente zu verifizieren und/oder den Nutzer zu identifizieren. Eine andere Verwendung der Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben.

(3) Die für den Verifizierungsprozess notwendigen personenbezogenen Daten werden teils von der BAnz auf der Webseite erhoben und an die App zur Initialisierung des Prozesses weitergeleitet oder durch den Kunden in der App der BAnz eingegeben.

(4) Für eine Registrierung nach § 3 Abs. 2 URV hat zudem gem. § 3a URV eine elektronische Identifikation des Nutzers zu erfolgen. Nutzer ist diejenige natürliche Person, die eine Datenübermittlung nach § 11 Abs. 2 URV für Veröffentlichungs- und Offenlegungspflichtige tatsächlich vornehmen soll. Die Identitätsprüfung erfolgt anhand der in § 3a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 URV genannten Identifizierungsmittel. Die im Rahmen der Identifizierung erhobenen Identifizierungsdaten werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Unternehmensregisters verarbeitet und werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine entgegenstehenden Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.

Hierzu setzen wir einen externen Identifizierungsdienstleister als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO ein, der das Identifizierungsverfahren in unserem Auftrag durchführt. Im Rahmen der Identifizierung werden insbesondere Identifizierungsnachweise verarbeitet (z. B. Foto-/Bildaufnahmen der Person sowie Abbildungen/Kopien des Identitätsdokuments).

Die im Identifizierungsverfahren verarbeiteten Daten werden abhängig vom Ergebnis unterschiedlich lange gespeichert:

  • Erfolgreiche Identifizierung: Die im Identifizierungsverfahren erhobenen Daten werden beim Identifizierungsdienstleister nach 90 Tagen gelöscht. Sofern im Anschluss Identifizierungsnachweise an uns übermittelt werden, speichern wir diese gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben für 8 Jahre.
  • Erfolglose oder abgebrochene Identifizierung: Personenbezogene Daten aus abgebrochenen oder ungültigen Identifizierungsversuchen werden beim Identifizierungsdienstleister für 7 Tage gespeichert und anschließend gelöscht.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit § 9a Abs. 1 HGB i.V.m. § 1 „eBAnzV“ i.V.m. §§ 1 Abs. 2, 3a URV.

5. Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Identifizierung des Kunden für sonstige Produkte der BAnz

(1) Bei der Durchführung von Identitätsverifizierungen für den Kunden selbst ist die BAnz im Rahmen einer Vertragsbeziehung zum Kunden oder dessen Einwilligung tätig. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung dieser Daten finden sich in Art. 6 Abs. 1 a) und b) DSGVO.

(2) Die BAnz verarbeitet die zur Identifizierung erhobenen Daten zweckgebunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder der Einwilligung des Kunden. Die durch die BAnz erhobenen Daten werden eingesetzt, um Ausweisdokumente zu verifizieren und/oder den Nutzer zu identifizieren. Eine andere Verwendung der Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben.

(3) Die für den Verifizierungsprozess notwendigen personenbezogenen Daten werden teils vom BAnz auf der Webseite erhoben und an die App zur Initialisierung des Prozesses weitergeleitet oder durch den Kunden in der App der BAnz eingegeben.

6. Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Identifizierung des Kunden im Auftrag eines Vertragspartners

(1) Bei der Durchführung von Identitätsverifizierungen für einen Vertragspartner, ist die BAnz in dessen Auftrag als Auftragsverarbeiter i. S. d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO tätig.

(2) Die BAnz verarbeitet die zur Identifizierung erhobenen Daten zweckgebunden im Rahmen des Auftrags. Die durch die BAnz erhobenen Daten werden eingesetzt, um Ausweisdokumente zu verifizieren und/oder den Nutzer zu identifizieren. Eine andere Verwendung der Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben.

(3) Sofern die BAnz als Auftragsverarbeiter tätig wird, bedeutet dies, dass die Verifizierung im Auftrag des jeweiligen Vertragspartners durchgeführt wird und die BAnz dabei ausschließlich auf dessen Weisung handelt. Der jeweilige Vertragspartner entscheidet auch, welche Daten während des Verifizierungsprozesses erhoben und wie diese von der BAnz für den Vertragspartner verarbeitet werden.

(4) Die für den Verifizierungsprozess notwendigen personenbezogenen Daten werden teils von den Vertragspartnern auf Ihrer Webseite erhoben und an die App zur Initialisierung des Prozesses weitergeleitet oder durch den Kunden in der App der BAnz eingegeben.

7. Umfang der Daten

(1) Im Verifizierungsprozess werden Fotos und Aufnahmen des Nutzers sowie der verwendeten Ausweisdokumente gemacht.

(2) Es werden grundsätzlich alle personenbezogenen Daten, die auf dem zur Verifizierung verwendeten Ausweisdokument enthalten sind, erfasst. Zur Abwicklung des Verifizierungsprozesses können auch noch weitere Daten wie die E-Mail-Adresse oder die Mobilfunknummer verarbeitet werden. Grundsätzlich überschreitet der Umfang der von der BAnz erhobenen Daten jedoch nicht den genannten Umfang.

(3) Vor jedem Verifizierungsprozess wird der Kunde durch die BAnz oder eingesetzte Dienstleister darüber informiert, welche Daten erhoben und übermittelt werden. Diese Informationen finden Sie in den jeweils gültigen AGB zum Identifizierungsverfahren der BAnz.

(4) Im Rahmen eines Identifizierungs-Vorgangs in der App benötigt die App den Zugriff auf das Mikrofon und die Kamera. Dies beinhaltet auch den Zugriff auf das Kameralicht, das aktiviert wird, um die Hologramme auf den Ausweisdokumenten besser sichtbar zu machen. Die Prüfung und Aufnahmen dieser Sicherheitsmerkmale ist für eine erfolgreiche Identifizierung zwingend notwendig.

(5) Jeder Kunde wird vor dem eigentlichen Identifizierungs-Vorgang darauf hingewiesen, dass die App Zugriff auf das Mikrofon und die Kamera braucht, und er muss beides explizit freigeben. Die BAnz erfasst nur die von der Kamera und dem Mikrofon während des Identifizierungs-Vorgangs gemachten Daten, sowie einige allgemeine, nicht personenbezogene Daten zum Gerät für Diagnosezwecke der App. Zu keinem Zeitpunkt hat die BAnz Zugriff auf die im Smartphone bzw. Tablet gespeicherten Daten oder Bilder.

8. Einsatz von Subunternehmen

(1) Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken oder sonstigen außerhalb der Identifizierung liegenden Zwecken.

(2) Die BAnz setzt für den Verifizierungsprozess Subunternehmer ein, die Ihre Daten zweckgebunden verarbeiten. Diese Subunternehmer befinden sich entweder in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

10. Ihre Rechte

Widerspruch und Widerruf

Sie können der Verwendung Ihrer Daten ohne vorherige Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung jederzeit auch teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Dazu wenden Sie sich am besten postalisch oder per E-Mail an

Datenschutzbeauftragte Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, Tel.: +49 (0) 221 / 9 76 68-0, dsb(at)bundesanzeiger.de

Sie haben zudem folgende Rechte:

Artikel 13, 14 EU-DSGVO - Informationsrecht
Artikel 15 EU-DSGVO - Auskunftsrecht: Auf Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Die Information erfolgt in Textform. Kontakt siehe oben.
Artikel 16 EU-DSGVO - Recht auf Berichtigung
Artikel 17 EU-DSGVO - Recht auf Löschung
Artikel 18 EU-DSGVO - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 19 EU-DSGVO - Mitteilung
Artikel 20 EU-DSGVO - Recht auf Datenübertragung
Artikel 21 EU-DSGVO - Widerspruch
Artikel 22 EU-DSGVO - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Artikel 23 EU-DSGVO - Beschränkungen
Artikel 77 EU-DSGVO - Beschwerderecht

Hinweis:
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.