Praxis-Webinar: Erfahrungswerte zum Hinweisgeberschutzgesetz – Überblick zu Ihren Pflichten und Parallelen bei der Erfüllung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

  1. Inhalte
  2. Zielgruppe
  3. Dozenten / Referenten
  4. Kurzübersicht
  5. Anmeldung

In den letzten Monaten hat die Politik zwei wichtige Gesetze auf den Weg gebracht, die für Unternehmen von großer Bedeutung sind. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern dazu, einen internen Meldekanal, wie z.B. ein digitales Hinweisgebersystem einzurichten. Darüber hinaus werden Hinweisgeber, die Missstände in Unternehmen aufdecken, besser geschützt. Zusätzlich verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffene Unternehmen, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu sorgen und fordert ebenfalls für die Erfüllung die Einrichtung eines internen Meldekanals.

Warum sind die Einrichtung eines internen Meldekanals, wie z.B. eines digitalen Hinweisgebersystems und der richtige Umgang mit Hinweisen und Meldungen wichtig für Ihr Unternehmen?

Stellen Sie sich vor Ihr Unternehmen erleidet einen finanziellen Schaden, verliert an Reputation und somit Kunden und Aufträge nur, weil Sie Ihre Verpflichtung nicht eingehalten haben.

Sie erinnern sich noch an diverse Skandale in den letzten Jahren? Missstände wurden häufig von einem Hinweisgeber (sog. Whistleblower) erkannt und intern gemeldet, allerdings haben Hinweisgeber keine Reaktion darauf erhalten und dies führte dazu, dass sie sich daraufhin mit ihren Informationen an eine externe Behörde oder die Presse gewandt haben. Letztendlich wurden Skandale somit dennoch aufgedeckt und Unternehmen erlitten erhebliche Schäden im Hinblick auf deren Ruf und Finanzen. Bei einigen Skandalen führte es sogar zu einem Vertrauensverlust der Verbraucher in die Marke und in die gesamte Branche.

In unserem Webinar stellen wir Ihnen wichtige Aspekte der o.g. Gesetze vor und zeigen, welche Bedeutung diese konkret für Ihr Unternehmen haben und wie wir Sie einfach, schnell und unkompliziert mit dem Hinweisgeber-Dienst der Bundesanzeiger Verlag GmbH bei der Umsetzung unterstützen.

Termine

24.04.202413:00 – 14:00 Uhr
09.07.202413:30 – 14:30 Uhr
04.09.202414:00 – 15:00 Uhr
30.10.202410:30 – 11:30 Uhr
27.11.202410:30 – 11:30 Uhr

 

Zielgruppe

Unternehmen und Kommunen

Dozenten / Referenten

Ursula Stiens

Bundesanzeiger Verlag GmbH, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Ursula Stiens ist seit März 2018 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH beschäftigt. Sie ist Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) und verantwortlich für die Themen Datenschutz und Compliance (insbesondere in den Bereichen Hinweisgeberschutz und Lieferkettensorgfaltspflichten). Frau Stiens ist Datenschutzbeauftragte und Leiterin der internen Meldestelle. Frau Stiens hat bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH maßgeblich zur praktischen Umsetzung regulatorischer Anforderungen beigetragen. Bei der Beantwortung komplizierter Rechtsfragen profitiert Sie von Ihren Erfahrungen vor Ihrer Zeit bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei einer renommierten Kölner Kanzlei machte.


Alexander Neidhardt

EQS Group | Senior Account Executive

Alexander Neidhardt ist bei der EQS Group tätig im Bereich der Interessenten- und Kundenbetreuung. Sein Fokus liegt hierbei auf Compliance-Lösungen wie Hinweisgebersysteme, aber auch Applikationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, rund um Richtlinien oder Genehmigungsprozesse. In dieser Rolle ist er bereits seit über 12 Jahren aktiv und durfte somit schon unzählige Organisationen auf dem Weg hin zur Implementierung von z.B. Hinweisgebersystemen begleiten – seien es Behörden, öffentliche Stellen, Unternehmen oder auch NGOs. Neben der fachlichen Beratung dieser Stellen trägt Alexander Neidhardt regelmäßig in Webinaren zu den genannten Themen vor. Er ist am Standort EQS-Standort in Berlin tätig.


Ute Schlossarek

Bundesanzeiger Verlag GmbH I Senior Account Manager I Bereich Veröffentlichungen und Evidenzwesen

Seit April 2022 ist Ute Schlossarek im Zuge der Umsetzung der EU Whistleblower Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes Ansprechpartnerin für verpflichtete Organisationen. In ihrem Verantwortungsbereich liegt die Marktplatzierung für den Hinweisgeber-Dienst und das Hinweisgeber-Portal.

Zudem betreut sie seit Beginn des Jahres 2024 auch die Gesetzesdatenbank mit all seinen Funktionen namens LexView.

Von 2019 an wirkte sie im Geschäftsbereich Validatis an der Markteinführung des KYC Complyers zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes mit und war Kontaktperson für die gesetzlich verpflichteten Branchen.

Die erfahrene Unternehmerin mit journalistischem Background bringt als Medienprofi und langjährige Rundfunkmoderatorin eine ausgezeichnete Expertise ein – und Kommunikation auf den Punkt.


Praxis-Webinar: Erfahrungswerte zum Hinweisgeberschutzgesetz – Überblick zu Ihren Pflichten und Parallelen bei der Erfüllung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Termine: 24.04.2024, 09.07.2024, 04.09.2024, 30.10.2024, 27.11.2024
Dauer: 60 Minuten
Was: Webinar
Preis: kostenfrei

In den letzten Monaten hat die Politik zwei wichtige Gesetze auf den Weg gebracht, die für Unternehmen von großer Bedeutung sind. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern dazu, einen internen Meldekanal, wie z.B. ein digitales Hinweisgebersystem einzurichten. Darüber hinaus werden Hinweisgeber, die Missstände in Unternehmen aufdecken, besser geschützt. Zusätzlich verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffene Unternehmen, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu sorgen und fordert ebenfalls für die Erfüllung die Einrichtung eines internen Meldekanals.

Warum sind die Einrichtung eines internen Meldekanals, wie z.B. eines digitalen Hinweisgebersystems und der richtige Umgang mit Hinweisen und Meldungen wichtig für Ihr Unternehmen?

Stellen Sie sich vor Ihr Unternehmen erleidet einen finanziellen Schaden, verliert an Reputation und somit Kunden und Aufträge nur, weil Sie Ihre Verpflichtung nicht eingehalten haben.

Sie erinnern sich noch an diverse Skandale in den letzten Jahren? Missstände wurden häufig von einem Hinweisgeber (sog. Whistleblower) erkannt und intern gemeldet, allerdings haben Hinweisgeber keine Reaktion darauf erhalten und dies führte dazu, dass sie sich daraufhin mit ihren Informationen an eine externe Behörde oder die Presse gewandt haben. Letztendlich wurden Skandale somit dennoch aufgedeckt und Unternehmen erlitten erhebliche Schäden im Hinblick auf deren Ruf und Finanzen. Bei einigen Skandalen führte es sogar zu einem Vertrauensverlust der Verbraucher in die Marke und in die gesamte Branche.

In unserem Webinar stellen wir Ihnen wichtige Aspekte der o.g. Gesetze vor und zeigen, welche Bedeutung diese konkret für Ihr Unternehmen haben und wie wir Sie einfach, schnell und unkompliziert mit dem Hinweisgeber-Dienst der Bundesanzeiger Verlag GmbH bei der Umsetzung unterstützen.

Termine

24.04.202413:00 – 14:00 Uhr
09.07.202413:30 – 14:30 Uhr
04.09.202414:00 – 15:00 Uhr
30.10.202410:30 – 11:30 Uhr
27.11.202410:30 – 11:30 Uhr

 

Technische Voraussetzungen

Die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren
notwendig sind, finden Sie unter folgenden Link: https://support.goto.com/de/training/help/goto-training-system-requirements-for-attendees

Allgemeine Hinweise

Die Durchführung der Webinare erfolgt über die Anwendung GoToTraining. Voraussetzung der Teilnahme an einem Webinar ist eine vorherige Registrierung über den jeweiligen Registrierungslink.
Dieser wird für den jeweiligen Termin angezeigt oder per Einladungsemail versandt. Während der Registrierung muss der Teilnehmer den Vor- und Zuname sowie eine gültige E-Mail- Adresse eingeben. Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit einen Link für die Teilnahme am Webinar. Die während der Registrierung eingegebenen Daten werden ausschließlich für den Versand des Teilnahmelinks per Email verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Anmeldung ist nicht möglich, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die Anmeldung geschlossen wurde.

Termine: 24.04.2024, 09.07.2024, 04.09.2024, 30.10.2024, 27.11.2024
Dauer: 60 Minuten
Wer: Ursula Stiens, Alexander Neidhardt, Ute Schlossarek
Was: Webinar
Preis: kostenfrei

Anmeldung

Diese Veranstaltung wird über einen externen Anbieter verwaltet.

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