Praxis-Webinar: Erfahrungswerte zum Hinweisgeberschutzgesetz – Überblick zu Ihren Pflichten und Parallelen bei der Erfüllung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Inhalte
- Zielgruppe
- Dozenten / Referenten
- Kurzübersicht
- Anmeldung

In den letzten Monaten hat die Politik zwei wichtige Gesetze auf den Weg gebracht, die für Unternehmen von großer Bedeutung sind. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern dazu, einen internen Meldekanal, wie z.B. ein digitales Hinweisgebersystem einzurichten. Darüber hinaus werden Hinweisgeber, die Missstände in Unternehmen aufdecken, besser geschützt. Zusätzlich verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffene Unternehmen, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu sorgen und fordert ebenfalls für die Erfüllung die Einrichtung eines internen Meldekanals.
Warum sind die Einrichtung eines internen Meldekanals, wie z.B. eines digitalen Hinweisgebersystems und der richtige Umgang mit Hinweisen und Meldungen wichtig für Ihr Unternehmen?
Stellen Sie sich vor Ihr Unternehmen erleidet einen finanziellen Schaden, verliert an Reputation und somit Kunden und Aufträge nur, weil Sie Ihre Verpflichtung nicht eingehalten haben.
Sie erinnern sich noch an diverse Skandale in den letzten Jahren? Missstände wurden häufig von einem Hinweisgeber (sog. Whistleblower) erkannt und intern gemeldet, allerdings haben Hinweisgeber keine Reaktion darauf erhalten und dies führte dazu, dass sie sich daraufhin mit ihren Informationen an eine externe Behörde oder die Presse gewandt haben. Letztendlich wurden Skandale somit dennoch aufgedeckt und Unternehmen erlitten erhebliche Schäden im Hinblick auf deren Ruf und Finanzen. Bei einigen Skandalen führte es sogar zu einem Vertrauensverlust der Verbraucher in die Marke und in die gesamte Branche.
In unserem Webinar stellen wir Ihnen wichtige Aspekte der o.g. Gesetze vor und zeigen, welche Bedeutung diese konkret für Ihr Unternehmen haben und wie wir Sie einfach, schnell und unkompliziert mit dem Hinweisgeber-Dienst der Bundesanzeiger Verlag GmbH bei der Umsetzung unterstützen.
Termine
19.10.2023 – 10:00 – 11:00 Uhr |
28.11.2023 – 10:00 – 11:00 Uhr |
Uhrzeit:
Zielgruppe
Unternehmen und Kommunen
Dozenten / Referenten

Ute Schlossarek
Bundesanzeiger Verlag GmbH, Senior Account Manager, Bereich Veröffentlichungen und Evidenzwesen
Seit April 2022 ist Ute Schlossarek im Zuge der Umsetzung der EU Whistleblower Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes Ansprechpartnerin für verpflichtete Organisationen. In ihrem Verantwortungsbereich liegt die Marktplatzierung für den Hinweisgeber-Dienst und das Hinweisgeber-Portal.
Von 2019 an wirkte sie im Geschäftsbereich Validatis an der Markteinführung des KYC Complyers zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes mit und war Kontaktperson für die gesetzlich verpflichteten Branchen.
Die erfahrene Unternehmerin mit journalistischem Background bringt als Medienprofi und langjährige Rundfunkmoderatorin eine ausgezeichnete Expertise ein – und Kommunikation auf den Punkt.
Ursprünglich begann die berufliche Laufbahn von Ute Schlossarek als Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste an der Universitätsbibliothek Leipzig, im Zweitberuf ist sie ausgebildete Sängerin für Klassik, Jazz und Popularmusik.

Thomas Feil
EQS, Head of Partner Sales
Thomas Feil verantwortet den Bereich Partnervertrieb bei der EQS Group für Corporate Compliance Lösungen. Seit vielen Jahren in unterschiedlichen Management- und Vertriebspositionen bei internationalen Unternehmen tätig, ist er Spezialist für Geschäftsmodelle mit Partnern. Als zentraler Ansprechpartner innerhalb der EQS Group entwickelt Thomas Feil mehrwertige Beratungsangebote für Partner rund um die SaaS-Lösungen der EQS Group. Dabei ist er im stetigen Austausch zu den Bereichen „Beratung und Vertrieb“ mit den Partnern und verantwortet damit den Markterfolg des Compliance Produktprogramms der EQS Group über diesen Vertriebsweg. Thomas Feil ist am Standort München der EQS Group tätig.

Ursula Stiens
Bundesanzeiger Verlag GmbH, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Ursula Stiens ist seit März 2018 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH beschäftigt. Sie ist Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) und verantwortlich für die Themen Datenschutz und Compliance (insbesondere in den Bereichen Hinweisgeberschutz und Lieferkettensorgfaltspflichten). Frau Stiens ist Datenschutzbeauftragte und Leiterin der internen Meldestelle. Frau Stiens hat bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH maßgeblich zur praktischen Umsetzung regulatorischer Anforderungen beigetragen. Bei der Beantwortung komplizierter Rechtsfragen profitiert Sie von Ihren Erfahrungen vor Ihrer Zeit bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei einer renommierten Kölner Kanzlei machte.
Praxis-Webinar: Erfahrungswerte zum Hinweisgeberschutzgesetz – Überblick zu Ihren Pflichten und Parallelen bei der Erfüllung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Termine: | 19.10.2023, 28.11.2023 |
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Dauer: | 60 Minuten |
Was: | Webinar |
Preis: | kostenfrei |

In den letzten Monaten hat die Politik zwei wichtige Gesetze auf den Weg gebracht, die für Unternehmen von großer Bedeutung sind. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern dazu, einen internen Meldekanal, wie z.B. ein digitales Hinweisgebersystem einzurichten. Darüber hinaus werden Hinweisgeber, die Missstände in Unternehmen aufdecken, besser geschützt. Zusätzlich verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffene Unternehmen, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu sorgen und fordert ebenfalls für die Erfüllung die Einrichtung eines internen Meldekanals.
Warum sind die Einrichtung eines internen Meldekanals, wie z.B. eines digitalen Hinweisgebersystems und der richtige Umgang mit Hinweisen und Meldungen wichtig für Ihr Unternehmen?
Stellen Sie sich vor Ihr Unternehmen erleidet einen finanziellen Schaden, verliert an Reputation und somit Kunden und Aufträge nur, weil Sie Ihre Verpflichtung nicht eingehalten haben.
Sie erinnern sich noch an diverse Skandale in den letzten Jahren? Missstände wurden häufig von einem Hinweisgeber (sog. Whistleblower) erkannt und intern gemeldet, allerdings haben Hinweisgeber keine Reaktion darauf erhalten und dies führte dazu, dass sie sich daraufhin mit ihren Informationen an eine externe Behörde oder die Presse gewandt haben. Letztendlich wurden Skandale somit dennoch aufgedeckt und Unternehmen erlitten erhebliche Schäden im Hinblick auf deren Ruf und Finanzen. Bei einigen Skandalen führte es sogar zu einem Vertrauensverlust der Verbraucher in die Marke und in die gesamte Branche.
In unserem Webinar stellen wir Ihnen wichtige Aspekte der o.g. Gesetze vor und zeigen, welche Bedeutung diese konkret für Ihr Unternehmen haben und wie wir Sie einfach, schnell und unkompliziert mit dem Hinweisgeber-Dienst der Bundesanzeiger Verlag GmbH bei der Umsetzung unterstützen.
Termine
19.10.2023 – 10:00 – 11:00 Uhr |
28.11.2023 – 10:00 – 11:00 Uhr |
Uhrzeit:
Technische Voraussetzungen
Die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren
notwendig sind, finden Sie unter folgenden Link: https://veranstaltungen.bundesanzeiger-verlag.de/systemvoraussetzungen/gototraining
Allgemeine Hinweise
Die Durchführung der Webinare erfolgt über die Anwendung GoToTraining. Voraussetzung der Teilnahme an einem Webinar ist eine vorherige Registrierung über den jeweiligen Registrierungslink.
Dieser wird für den jeweiligen Termin angezeigt oder per Einladungsemail versandt. Während der Registrierung muss der Teilnehmer den Vor- und Zuname sowie eine gültige E-Mail- Adresse eingeben. Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit einen Link für die Teilnahme am Webinar. Die während der Registrierung eingegebenen Daten werden ausschließlich für den Versand des Teilnahmelinks per Email verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Anmeldung ist nicht möglich, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die Anmeldung geschlossen wurde.