Praxis-Workshop zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
- Inhalte
- Zielgruppe
- Dozenten / Referenten
- Kurzübersicht
- Anmeldung

Die korrekte Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten ist die Kernkompetenz im Rahmen von Geldwäscheprüfungen. Sie ist die Grundlage für die Prüfung, ob eine Eintragung im Transparenzregister oder eine Unstimmigkeitsmeldung vorgenommen werden muss. Transparenzpflichtige Rechtseinheiten und Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind somit gleichsam betroffen.
Zunächst werden die Grundlagen zum Transparenzregister und der Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten vermittelt. Diese Grundlagen werden anhand von (komplexen) Praxisbeispielen verdeutlicht und gemeinsam mit den Teilnehmenden vertieft. Zum Abschluss wird die Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG behandelt. Profitieren Sie von der intensiven Lernatmosphäre der Präsenz-Veranstaltung.
Programm:
Grundlagen des Transparenzregisters
– Gesetzlicher Hintergrund, Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, Sanktionsdurchsetzungsgesetz I und II sowie Ausblick auf das EU-Geldwäschepaket
– Eintragungen in das Transparenzregister
– Einsichtnahmen in das Transparenzregister
Grundlagen der Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter nach § 3 GwG
– Transparenzpflichtige Rechtseinheiten
– Detailreiche Darstellung der Voraussetzungen der einzelnen Tatbestände der §§ 3, 19 GwG
– Kontrolle auf vergleichbare Weise iSv. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GwG
– Der fiktive wirtschaftlich Berechtigte nach § 3 Abs. 2 S. 5 GwG
– Behandlung von einstufigen und mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen
– Besonderheiten bei Stiftungen und Trusts nach § 3 Abs. 3 GwG
– Ausblick: Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers nach der EU-AML-Verordnung
Fälle aus der Praxis
– Gemeinschaftliche Erarbeitung der wirtschaftlich Berechtigten mit den Teilnehmenden in verschiedenen Fallbeispielen
– Typische Fälle in klassischen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen (z.B. KG, GmbH, AG)
– Besondere Beteiligungsstrukturen (z.B. unternehmenstragende Stiftungen, BGB-Gesellschaften)
– Fälle mit Auslandsbezug
Unstimmigkeitsmeldungen
– Wann liegt eine Unstimmigkeit nach § 23a GwG vor?
– Unstimmigkeitsmeldung bei „fiktiven“ wirtschaftlich Berechtigten
– Wie gebe ich eine Unstimmigkeitsmeldung ab?
– Prüfung der Unstimmigkeit durch die registerführende Stelle
– Rückmeldung der Ergebnisse an den Erstatter der Meldung.
Uhrzeit:
09:00 – 17:00 Uhr
Stornierung:
https://www.forum-institut.de/agb
Zielgruppe
Geldwäschebeauftragte, verantwortliche Geschäftsleiter und Mitarbeitende der AML-Einheiten (insb. Kundenonboarding, KYC-Prüfung), Compliance-Verantwortliche und deren Mitarbeitende, (Syndikus-)Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie alle, die mit Fragen der Geldwäsche-und Betrugsbekämpfung betraut sind.
Dozenten / Referenten

Dr. Marcel Kleemann
LOSCHELDER RECHTSANWÄLTE Partnerschaftsgesellschaft mbB, Partner, Gesellschaftsrechtliche Beratung, Managerhaftung/D&O, Compliance
Herr Dr. Kleemann berät nationale und internationale Unternehmen zu allen Themen des Gesellschaftsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit bildet das Geldwäscherecht mit dem Transparenzregister. Vor seiner Tätigkeit für LOSCHELDER war Herr Dr. Kleemann mehrere Jahre für eine internationale Rechtsanwaltssozietät in Düsseldorf und im Rahmen eines Secondments in der Rechtsabteilung eines DAX-Unternehmens tätig.

Ulf Krause
Bundesanzeiger Verlag GmbH I Leitung Transparenzregister
Ulf Krause ist Leiter des Transparenzregisters beim Bundesanzeiger Verlag. Er ist Volljurist und für alle Themen im Rahmen der Führung des Transparenzregisters zuständig. Zuvor war er unter anderem wissenschaftlichen Mitarbeiter am Institut für Bankrecht der Universität zu Köln sowie in einem eigenen Legal-Tech-Unternehmen tätig.
Birte Hahmann
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Praxis-Workshop zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
Termin | 18.09.2025 |
---|---|
Was: | Seminar |
Preis: | 1.190,00€ zzgl. MwSt. |

Die korrekte Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten ist die Kernkompetenz im Rahmen von Geldwäscheprüfungen. Sie ist die Grundlage für die Prüfung, ob eine Eintragung im Transparenzregister oder eine Unstimmigkeitsmeldung vorgenommen werden muss. Transparenzpflichtige Rechtseinheiten und Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind somit gleichsam betroffen.
Zunächst werden die Grundlagen zum Transparenzregister und der Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten vermittelt. Diese Grundlagen werden anhand von (komplexen) Praxisbeispielen verdeutlicht und gemeinsam mit den Teilnehmenden vertieft. Zum Abschluss wird die Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG behandelt. Profitieren Sie von der intensiven Lernatmosphäre der Präsenz-Veranstaltung.
Programm:
Grundlagen des Transparenzregisters
– Gesetzlicher Hintergrund, Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, Sanktionsdurchsetzungsgesetz I und II sowie Ausblick auf das EU-Geldwäschepaket
– Eintragungen in das Transparenzregister
– Einsichtnahmen in das Transparenzregister
Grundlagen der Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter nach § 3 GwG
– Transparenzpflichtige Rechtseinheiten
– Detailreiche Darstellung der Voraussetzungen der einzelnen Tatbestände der §§ 3, 19 GwG
– Kontrolle auf vergleichbare Weise iSv. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GwG
– Der fiktive wirtschaftlich Berechtigte nach § 3 Abs. 2 S. 5 GwG
– Behandlung von einstufigen und mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen
– Besonderheiten bei Stiftungen und Trusts nach § 3 Abs. 3 GwG
– Ausblick: Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers nach der EU-AML-Verordnung
Fälle aus der Praxis
– Gemeinschaftliche Erarbeitung der wirtschaftlich Berechtigten mit den Teilnehmenden in verschiedenen Fallbeispielen
– Typische Fälle in klassischen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen (z.B. KG, GmbH, AG)
– Besondere Beteiligungsstrukturen (z.B. unternehmenstragende Stiftungen, BGB-Gesellschaften)
– Fälle mit Auslandsbezug
Unstimmigkeitsmeldungen
– Wann liegt eine Unstimmigkeit nach § 23a GwG vor?
– Unstimmigkeitsmeldung bei „fiktiven“ wirtschaftlich Berechtigten
– Wie gebe ich eine Unstimmigkeitsmeldung ab?
– Prüfung der Unstimmigkeit durch die registerführende Stelle
– Rückmeldung der Ergebnisse an den Erstatter der Meldung.
Uhrzeit:
09:00 – 17:00 Uhr
Stornierung:
https://www.forum-institut.de/agb