Präsenz-Seminar zum Transparenzregister und zum Geldwäschegesetz I München
- Inhalte
- Programm
- Zielgruppe
- Dozenten / Referenten
- Kurzübersicht
- Anmeldung

Alle transparenzpflichtigen Rechtseinheiten (z. B. GmbHs, KGs, AGs usw.) müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden und die Eintragungen aktuell halten.
Einsicht können u.a. Verpflichte im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten nehmen.
Außerdem müssen Unstimmigkeitsmeldungen abgegeben werden, wenn es abweichende Erkenntnisse zur Registerlage gibt.
Neben wertvollen Hinweisen zur Nutzung des Transparenzregisters erhalten Sie in diesem Halbtags-Seminar die Möglichkeit zum Austausch.
Im Seminar können häufig gestellte fachliche Fragen behandelt und anhand der aktuellen Gesetzeslage und der Funktionsweisen des Transparenzregisters beleuchtet werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Informationsveranstaltung keinen rechtsberatenden Charakter hat und somit spezielle Einzelfragen nicht beratend beantwortet werden können.
Inhalte:
– Grundlegende Information zur Eintragungspflicht
– Beispiele zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
– Einsichtnahme-Prozess – insbesondere für Verpflichtete
– Informationen zur Meldung von Unstimmigkeiten
– (geplante) Neuerungen im Rahmen von Gesetzesanpassungen
Termin
16.04.2026 | 10:00 – 14:30 Uhr
Stornierung
Die kostenfreie Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis 30 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Hiernach wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatz-Teilnehmer desselben Unternehmens/derselben Kanzlei gestellt. Stornierungen müssen ausschließlich schriftlich per E-Mail an veranstaltungen@bundesanzeiger.de erklärt werden. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
Zielgruppe
Alle, die in Kontakt mit dem Transparenzregister kommen, z.B. Vertreterinnen von eintragenden Rechtseinheiten oder Verpflichtete, die Einsicht nehmen (z.B. Banken) und über die virtuellen Angebote hinaus einen Austausch suchen.
Programm
| 09:30-10:00 Uhr | Registrierung |
| 10:00-10:15 Uhr | Vorstellung des Transparenzregists |
| 10:15-12:00 Uhr | Das Transparenzregister in der Praxis I: Konzeption in Deutschland , Infos zur Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten, Einsichtnahmen |
| 12:00-12:30 Uhr | Mittagspause |
| 12:30-14:00 Uhr | Das Transparenzregister in der Praxis II: Unstimmigkeitsmeldungen, Mitteilungen an das Transparenzregister (Eintragungen) |
| 14:00-14:30 Uhr | Fragerunde |
Dozenten / Referenten

Vertreter/innen des Transparenzregisters
Bundesanzeiger Verlag GmbH | Transparenzregister
Präsenz-Seminar zum Transparenzregister und zum Geldwäschegesetz I München
| Termin | 16.04.2026 |
|---|---|
| Was: | Seminar |
| Preis: | 229,00 € |

80335 München

Alle transparenzpflichtigen Rechtseinheiten (z. B. GmbHs, KGs, AGs usw.) müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden und die Eintragungen aktuell halten.
Einsicht können u.a. Verpflichte im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten nehmen.
Außerdem müssen Unstimmigkeitsmeldungen abgegeben werden, wenn es abweichende Erkenntnisse zur Registerlage gibt.
Neben wertvollen Hinweisen zur Nutzung des Transparenzregisters erhalten Sie in diesem Halbtags-Seminar die Möglichkeit zum Austausch.
Im Seminar können häufig gestellte fachliche Fragen behandelt und anhand der aktuellen Gesetzeslage und der Funktionsweisen des Transparenzregisters beleuchtet werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Informationsveranstaltung keinen rechtsberatenden Charakter hat und somit spezielle Einzelfragen nicht beratend beantwortet werden können.
Inhalte:
– Grundlegende Information zur Eintragungspflicht
– Beispiele zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
– Einsichtnahme-Prozess – insbesondere für Verpflichtete
– Informationen zur Meldung von Unstimmigkeiten
– (geplante) Neuerungen im Rahmen von Gesetzesanpassungen
Termin
16.04.2026 | 10:00 – 14:30 Uhr
Stornierung
Die kostenfreie Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis 30 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Hiernach wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatz-Teilnehmer desselben Unternehmens/derselben Kanzlei gestellt. Stornierungen müssen ausschließlich schriftlich per E-Mail an veranstaltungen@bundesanzeiger.de erklärt werden. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
Allgemeine Hinweise
Hinweis auf begrenzte Teilnehmerzahl
Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Über die Berücksichtigung der
Anmeldung entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungseingänge.
Auskünfte vor der Veranstaltung erteilt das Veranstaltungsmanagement der Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
Tel.: 0221 / 97668-0
veranstaltungen@bundesanzeiger.de