ESEF – Grundlagen für die Übermittlung
- Inhalte
- Zielgruppe
- Dozenten / Referenten
- Kurzübersicht
- Anmeldung

Ihr Unternehmen hat erstmals emittiert und Sie müssen deshalb zukünftig Unterlagen im neuen ESEF-Berichtsformat übermitteln?
Dieses Webinar vermittelt die notwendigen Informationen in Theorie und Praxis.
Mit dem European Single Electronic Format (ESEF) ist die Finanzberichterstattung in das EU-einheitliche digitale Zeitalter eingetreten. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2020 müssen Emittenten ihre Jahresfinanzberichte und Rechnungslegungsunterlagen (z. B. HGB-Jahresabschluss und IFRS-Konzernabschluss inkl. iXBRL-Tagging-Pflichten) im amtlichen Dateiformat „XHTML“ über das Unternehmensregister der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Abhängig davon, ob Sie in Deutschland nach § 325 HGB offenlegungspflichtig sind oder sich Ihre Offenlegungspflicht aus § 114 WpHG ergibt, haben Sie Ihren Jahresfinanzbericht entweder beim Bundesanzeiger einzureichen oder an das Unternehmensregister zu übermitteln.
Was passiert, wenn Sie Ihre Unterlagen in einem anderen (nicht ESEF) Format übermitteln?
Jahresfinanzberichte müssen nach Art. 4 Abs. 7 der EU-Transparenzrichtlinie mit dem Geschäftsjahr 2020 erstmals im ESEF-Berichtsformat (XHTML-Dateiformat) übermittelt werden. Unterlagen, die nicht dem ESEF-Format entsprechen, können nicht in das zuständige OAM (Officially Appointed Mechanism) übermittelt werden. Dies führt in letzter Instanz zu einer Offenlegungssäumigkeit inkl. möglicher Ordnungsgelder.
Wir zeigen auf, was Sie bei der Übermittlung beachten sollten und unterstützen Sie bei dieser!
Mit diesem Webinar verschaffen Sie sich einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen des ESEF-Umsetzungsgesetzes in Deutschland. Des Weiteren erfahren Sie in einem Praxisteil alles Wichtige über die zu beachtenden Standards bei der Übermittlung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte im XHTML-Dateiformat (ESEF-Berichtsformat) an den Bundesanzeiger und/oder das Unternehmensregister.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen zum ESEF-Umsetzungsgesetz
- Anforderungen an die Dateistruktur für die Übermittlung an den Bundesanzeiger / das Unternehmensregister
- Praxisteil zur Offenlegung im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister über unsere Übermittlungsplattform (Publikations-Plattform: www.publikations-plattform.de)
Termine
01.07.2025 | 11:00 – 12:00 Uhr | |
08.10.2025 | 11:00 – 12:00 Uhr |
Jetzt kostenfrei für unser Webinar anmelden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Neu-Emittenten, aber auch an alle Dienstleister (u. a. Softwarehersteller, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), die sich neu mit dem Thema ESEF im Rahmen der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten nach den § 325 HGB, § 114 WpHG befassen.
Dozenten / Referenten

Marcel Köhler
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Herr Marcel Köhler ist seit 2009 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt. Er ist in der Auftragsbearbeitung für inländische und ausländische Einzel- und Konzernabschlüsse sowie für Befreiungen von der Offenlegungspflicht zuständig.
In seiner Tätigkeit als Sachbearbeiter und Dozent ist er mit den verschiedensten Fragestellungen rund um das Thema Jahresabschlüsse bestens vertraut. Neben hausinternen Schulungen, bspw. zu Eingangs- und Endprüfung sowie dem XMetaL-Editor, referiert Herr Köhler regelmäßig bei verschiedenen Seminaren rund um das Thema Offenlegung.
Herr Marcel Köhler ist ausgebildeter Kaufmann für Bürokommunikation und hat vor seiner Zeit beim Bundesanzeiger Verlag als Filialleiter eines mittelständischen Unternehmens gearbeitet.

Rebekka Thies
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Frau Rebekka Thies ist seit 2013 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt. Sie ist Ansprechpartnerin für offenlegungsrelevante Konzernstrukturen, die Befreiung von der Offenlegungspflicht sowie für interne Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Bereichen.
Ebenfalls verfügt Frau Thies über langjährige Erfahrung bzgl. der Offenlegungspflichten von Zweigniederlassungen und Unternehmen in Liquidation.
Vor ihrer Zeit beim Bundesanzeiger Verlag studierte sie Intermedia Design in Trier und arbeitete in der Buchhaltung sowie als Assistentin der Geschäftsführung in der Kinobranche.

Kevin-Karl Lichtenberg
Bundesanzeiger Verlag GmbH I Sachbearbeitung
Herr Kevin-Karl Lichtenberg ist seit 2021 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt. Er ist in der Auftragssachbearbeitung für inländische und ausländische Einzel- und Konzernabschlüsse, Befreiungen von der Offenlegungspflicht sowie für spezielle Gesellschaftsarten zuständig.
In seiner Tätigkeit als Sachbearbeiter ist er mit den verschiedensten Fragestellungen rund um das Thema Jahresabschlüsse bestens vertraut.
Herr Lichtenberg hat vor seiner Zeit beim Bundesanzeiger Verlag in einer großen Kölner Spedition gearbeitet.
ESEF – Grundlagen für die Übermittlung
Termine: | 01.07.2025, 08.10.2025 |
---|---|
Dauer: | 1 Stunde |
Was: | Webinar |
Preis: | kostenfrei |

Ihr Unternehmen hat erstmals emittiert und Sie müssen deshalb zukünftig Unterlagen im neuen ESEF-Berichtsformat übermitteln?
Dieses Webinar vermittelt die notwendigen Informationen in Theorie und Praxis.
Mit dem European Single Electronic Format (ESEF) ist die Finanzberichterstattung in das EU-einheitliche digitale Zeitalter eingetreten. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2020 müssen Emittenten ihre Jahresfinanzberichte und Rechnungslegungsunterlagen (z. B. HGB-Jahresabschluss und IFRS-Konzernabschluss inkl. iXBRL-Tagging-Pflichten) im amtlichen Dateiformat „XHTML“ über das Unternehmensregister der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Abhängig davon, ob Sie in Deutschland nach § 325 HGB offenlegungspflichtig sind oder sich Ihre Offenlegungspflicht aus § 114 WpHG ergibt, haben Sie Ihren Jahresfinanzbericht entweder beim Bundesanzeiger einzureichen oder an das Unternehmensregister zu übermitteln.
Was passiert, wenn Sie Ihre Unterlagen in einem anderen (nicht ESEF) Format übermitteln?
Jahresfinanzberichte müssen nach Art. 4 Abs. 7 der EU-Transparenzrichtlinie mit dem Geschäftsjahr 2020 erstmals im ESEF-Berichtsformat (XHTML-Dateiformat) übermittelt werden. Unterlagen, die nicht dem ESEF-Format entsprechen, können nicht in das zuständige OAM (Officially Appointed Mechanism) übermittelt werden. Dies führt in letzter Instanz zu einer Offenlegungssäumigkeit inkl. möglicher Ordnungsgelder.
Wir zeigen auf, was Sie bei der Übermittlung beachten sollten und unterstützen Sie bei dieser!
Mit diesem Webinar verschaffen Sie sich einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen des ESEF-Umsetzungsgesetzes in Deutschland. Des Weiteren erfahren Sie in einem Praxisteil alles Wichtige über die zu beachtenden Standards bei der Übermittlung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte im XHTML-Dateiformat (ESEF-Berichtsformat) an den Bundesanzeiger und/oder das Unternehmensregister.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen zum ESEF-Umsetzungsgesetz
- Anforderungen an die Dateistruktur für die Übermittlung an den Bundesanzeiger / das Unternehmensregister
- Praxisteil zur Offenlegung im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister über unsere Übermittlungsplattform (Publikations-Plattform: www.publikations-plattform.de)
Termine
01.07.2025 | 11:00 – 12:00 Uhr | |
08.10.2025 | 11:00 – 12:00 Uhr |
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Technische Voraussetzungen
Die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren notwendig sind, finden Sie unter folgendem Link: https://support.goto.com/de/training/help/goto-training-system-requirements-for-attendees
Allgemeine Hinweise
Die Durchführung der Webinare erfolgt über die Anwendung GoToTraining. Voraussetzung der Teilnahme an einem Webinar ist eine vorherige Registrierung über den jeweiligen Registrierungslink. Dieser wird für den jeweiligen Termin angezeigt oder per Einladungsemail versandt. Während der Registrierung muss der Teilnehmer den Vor- und Zuname sowie eine gültige E-Mail-
Adresse eingeben. Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit einen Link für die Teilnahme am Webinar.
Die während der Registrierung eingegebenen Daten werden ausschließlich für den Versand des Teilnahmelinks per Email verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Anmeldung ist nicht möglich, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die
Anmeldung geschlossen wurde.