ESEF – Grundlagen für die Einreichung
- Inhalte
- Zielgruppe
- Dozenten / Referenten
- Kurzübersicht
- Anmeldung

Ihr Unternehmen hat erstmals emittiert und Sie müssen deshalb zukünftig Unterlagen im neuen
ESEF-Berichtsformat übermitteln? Dieses Webinar vermittelt die notwendigen Informationen in Theorie und Praxis.
Mit dem European Single Electronic Format (ESEF) ist die Finanzberichterstattung in das EU-einheitliche digitale Zeitalter eingetreten. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2020 müssen Emittenten ihre Jahresfinanzberichte (z. B. HGB-Jahresabschluss und IFRS-Konzernabschluss inkl. iXBRL-Tagging-Pflichten) im amtlichen Dateiformat über das Unternehmensregister der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Abhängig davon, ob Sie in Deutschland nach § 325 HGB offenlegungspflichtig sind oder sich Ihre Offenlegungspflicht aus § 114 WpHG ergibt, haben Sie Ihren Jahresfinanzbericht entweder beim Bundesanzeiger einzureichen und offenzulegen oder aber zur Speicherung direkt an das Unternehmensregister zu übermitteln.
Was passiert, wenn Sie Ihre Unterlagen in einem anderen (nicht ESEF) Format übermitteln?
Berichtsbestandteile von Aktiengesellschaften müssen nach Art. 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie mit dem Geschäftsjahr 2020 erstmals im ESEF-Berichtsformat (XHTML-Dateiformat) einreichen. Unterlagen, welche das ESEF-Format nicht aufweisen, können nicht in das zuständige OAM (Officially Appointed Mechanism) übermittelt werden. Dies führt in letzter Instanz zu einer Offenlegungssäumigkeit inkl. möglicher Bußgelder.
Wir zeigen auf, was Sie bei der Übermittlung beachten sollten und unterstützen Sie bei dieser!
Mit diesem Webinar verschaffen Sie sich einen allgemeinen Einblick in die rechtlichen Grundlagen des ESEF-Umsetzungsgesetzes in Deutschland. Des Weiteren erfahren Sie in einem Praxisteil alles Wichtige über die zu beachtenden Standards bei der Einreichung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte im XHTML-Dateiformat (ESEF-Berichtsformat) beim Bundesanzeiger und/oder dem Unternehmensregister.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen zum ESEF-Umsetzungsgesetz
- Anforderungen an die Dateistruktur für die Übermittlung an den Bundesanzeiger / das Unternehmensregister
- Praxisteil zur Einreichung beim Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister über unsere Einreichungsplattform (Publikations-Plattform: www.publikations-plattform.de)
Jetzt kostenfrei für unser Webinar anmelden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Uhrzeit
11:00 – 12:00 Uhr
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Neu-Emittenten, aber auch an alle Dienstleister (u. a. Softwarehersteller, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), die sich neu mit dem Thema „ESEF“ im Rahmen der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten nach den § 325 HGB, § 114 WpHG befassen.
Dozenten / Referenten

Marcel Köhler
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Herr Marcel Köhler ist seit 2009 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt.
Er ist im Team „Jahresabschlüsse Auftragsbearbeitung /-prüfung“ des Veröffentlichungsbereichs für die Eingangsprüfung der Aufträge im Bereich der Konzernabschlussprüfung inklusive § 264 HGB und für die Einzelbefreiungen §§ 264 Abs. 3, 264 HGB zuständig.
In seiner Tätigkeit ist er mit den verschiedensten Fragestellungen rund um das Thema Jahresabschlüsse bestens vertraut.
Neben hausinternen Schulungen wie Eingangsprüfung / Endprüfung und XMetal referiert Herr Köhler regelmäßig bei verschiedenen Seminaren rund um das Thema Offenlegung.
Herr Köhler ist ausgebildeter Kaufmann für Bürokommunikation und hat vor seiner Zeit beim Bundesanzeiger Verlag als Filialleiter eines mittelständischen Unternehmen gearbeitet.

Marcel Vosen
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Herr Marcel Vosen ist seit Dezember 2008 beim Bundesanzeiger Verlag beschäftigt. Zunächst arbeitete Herr Vosen als Sachbearbeiter im Unternehmensregister bevor er im Jahre 2019 die Teamleitung des Unternehmensregisters übernahm.
Herr Vosen referiert bei Webinaren rund um das Thema Einreichen im ESEF-Berichtsformat.
Vor seiner Zeit beim Bundesanzeiger Verlag startete Herr Vosen seine berufliche Laufbahn als Kaufmann für Bürokommunikation bei einem großen deutschen Telefonie-Konzern.

Rebekka Thies
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Frau Thies studierte Intermedia Design in Trier und arbeitete in der Buchhaltung und als Assistentin der Geschäftsführung in der Kinobranche. Seit 2013 ist sie bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt.
Rebekka Thies ist Ansprechpartnerin für die Offenlegung in Konzernstrukturen, die Befreiung von Tochterunternehmen nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB, befreiende Konzernabschlüsse gemäß §§ 291/292 HGB, sowie die interne Schulung der Mitarbeiter/innen in diesen Bereichen.
Ebenfalls verfügt Frau Thies über langjährige Erfahrungswerte betreffend der Offenlegungspflichten von Zweigniederlassungen nach §325a und §340l HGB, sowie der Jahresabschlüsse im Zeitraum der Liquidation.
ESEF – Grundlagen für die Einreichung
Termine: | 01.06.2022, 06.07.2022, 03.08.2022, 07.09.2022, 05.10.2022, 09.11.2022, 07.12.2022 |
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Dauer: | 1 Stunde |
Was: | Webinar |
Preis: | kostenfrei |

Ihr Unternehmen hat erstmals emittiert und Sie müssen deshalb zukünftig Unterlagen im neuen
ESEF-Berichtsformat übermitteln? Dieses Webinar vermittelt die notwendigen Informationen in Theorie und Praxis.
Mit dem European Single Electronic Format (ESEF) ist die Finanzberichterstattung in das EU-einheitliche digitale Zeitalter eingetreten. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2020 müssen Emittenten ihre Jahresfinanzberichte (z. B. HGB-Jahresabschluss und IFRS-Konzernabschluss inkl. iXBRL-Tagging-Pflichten) im amtlichen Dateiformat über das Unternehmensregister der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Abhängig davon, ob Sie in Deutschland nach § 325 HGB offenlegungspflichtig sind oder sich Ihre Offenlegungspflicht aus § 114 WpHG ergibt, haben Sie Ihren Jahresfinanzbericht entweder beim Bundesanzeiger einzureichen und offenzulegen oder aber zur Speicherung direkt an das Unternehmensregister zu übermitteln.
Was passiert, wenn Sie Ihre Unterlagen in einem anderen (nicht ESEF) Format übermitteln?
Berichtsbestandteile von Aktiengesellschaften müssen nach Art. 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie mit dem Geschäftsjahr 2020 erstmals im ESEF-Berichtsformat (XHTML-Dateiformat) einreichen. Unterlagen, welche das ESEF-Format nicht aufweisen, können nicht in das zuständige OAM (Officially Appointed Mechanism) übermittelt werden. Dies führt in letzter Instanz zu einer Offenlegungssäumigkeit inkl. möglicher Bußgelder.
Wir zeigen auf, was Sie bei der Übermittlung beachten sollten und unterstützen Sie bei dieser!
Mit diesem Webinar verschaffen Sie sich einen allgemeinen Einblick in die rechtlichen Grundlagen des ESEF-Umsetzungsgesetzes in Deutschland. Des Weiteren erfahren Sie in einem Praxisteil alles Wichtige über die zu beachtenden Standards bei der Einreichung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte im XHTML-Dateiformat (ESEF-Berichtsformat) beim Bundesanzeiger und/oder dem Unternehmensregister.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen zum ESEF-Umsetzungsgesetz
- Anforderungen an die Dateistruktur für die Übermittlung an den Bundesanzeiger / das Unternehmensregister
- Praxisteil zur Einreichung beim Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister über unsere Einreichungsplattform (Publikations-Plattform: www.publikations-plattform.de)
Jetzt kostenfrei für unser Webinar anmelden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Uhrzeit
11:00 – 12:00 Uhr
Technische Voraussetzungen
Die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren notwendig sind, finden Sie unter folgendem Link: https://veranstaltungen.bundesanzeiger-verlag.de/systemvoraussetzungen/gototraining
Allgemeine Hinweise
Die Durchführung der Webinare erfolgt über die Anwendung GoToTraining. Voraussetzung der Teilnahme an einem Webinar ist eine vorherige Registrierung über den jeweiligen Registrierungslink. Dieser wird für den jeweiligen Termin angezeigt oder per Einladungsemail versandt. Während der Registrierung muss der Teilnehmer den Vor- und Zuname sowie eine gültige E-Mail-
Adresse eingeben. Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit einen Link für die Teilnahme am Webinar.
Die während der Registrierung eingegebenen Daten werden ausschließlich für den Versand des Teilnahmelinks per Email verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Anmeldung ist nicht möglich, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die
Anmeldung geschlossen wurde.