Basis-Webinar – Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten für die Meldung zum Transparenzregister
- Inhalte
- Zielgruppe
- Kurzübersicht
- Anmeldung

Ab dem 1. August 2021 wird aus dem Transparenzregister ein Vollregister, weil die sogenannte Mitteilungsfiktion entfällt. Es müssen somit in Kürze nahezu alle juristischen Personen und Personenvereinigungen ihre wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister melden.
Die richtige Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten ist Grundvoraussetzung dafür, eine ordnungsgemäße Meldung zum Transparenzregister abgeben zu können. Dabei ist zu beachten, dass jede transparenzpflichtige Rechtseinheit einen wirtschaftlich Berechtigten hat.
Es handelt sich um eine kurze Einführung in die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Dabei werden die grundsätzlichen Aspekte behandelt, aber in der Kürze der Zeit keine detaillierten Erläuterungen von Sonderkonstellationen erfolgen können.
Agenda
- Umstellung des Transparenzregisters auf ein Vollregister
- Ermittlung des „echten“ wirtschaftlich Berechtigten
- Ermittlung des „fiktiven“ wirtschaftlich Berechtigten
- Übergangsfristen wegen des Entfalls der Mitteilungsfiktion
Termine
22.06.2023 | 11:30 – 12:00 Uhr | |
25.07.2023 | 11:30 – 12:00 Uhr | |
14.11.2023 | 11:30 – 12:00 Uhr |
Dozent/Referent
Dr. Marcel Kleemann – Loschelder Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB
Zielgruppe
Dieses Basis-Webinar richtet sich insbesondere an solche Personen, die wegen des Wegfalls der Mitteilungsfiktion erstmals eine Meldung zum Transparenzregister abgeben müssen. Auch sind diejenigen angesprochen, die ihren wirtschaftlich Berechtigten möglicherweise bereits zum Transparenzregister hätten melden müssen und dies nun nachholen möchten.
Basis-Webinar – Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten für die Meldung zum Transparenzregister
Termine: | 22.06.2023, 25.07.2023, 14.11.2023 |
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Dauer: | 30 Minuten |
Was: | Webinar |
Preis: | 19,00 € |

Ab dem 1. August 2021 wird aus dem Transparenzregister ein Vollregister, weil die sogenannte Mitteilungsfiktion entfällt. Es müssen somit in Kürze nahezu alle juristischen Personen und Personenvereinigungen ihre wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister melden.
Die richtige Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten ist Grundvoraussetzung dafür, eine ordnungsgemäße Meldung zum Transparenzregister abgeben zu können. Dabei ist zu beachten, dass jede transparenzpflichtige Rechtseinheit einen wirtschaftlich Berechtigten hat.
Es handelt sich um eine kurze Einführung in die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Dabei werden die grundsätzlichen Aspekte behandelt, aber in der Kürze der Zeit keine detaillierten Erläuterungen von Sonderkonstellationen erfolgen können.
Agenda
- Umstellung des Transparenzregisters auf ein Vollregister
- Ermittlung des „echten“ wirtschaftlich Berechtigten
- Ermittlung des „fiktiven“ wirtschaftlich Berechtigten
- Übergangsfristen wegen des Entfalls der Mitteilungsfiktion
Termine
22.06.2023 | 11:30 – 12:00 Uhr | |
25.07.2023 | 11:30 – 12:00 Uhr | |
14.11.2023 | 11:30 – 12:00 Uhr |
Dozent/Referent
Dr. Marcel Kleemann – Loschelder Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB
Technische Voraussetzungen
Die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren
notwendig sind, finden Sie unter folgenden Link: https://veranstaltungen.bundesanzeiger-verlag.de/systemvoraussetzungen/clickmeeting
Allgemeine Hinweise
Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Über die Berücksichtigung der Anmeldung entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungseingänge.
Auskünfte vor der Veranstaltung erteilt das Veranstaltungsmanagement der
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
Tel.: 0221 / 97668-0
veranstaltungen@bundesanzeiger.de