Das Hinweisgeberportal und die weiteren Meldekanäle der Bundesanzeiger Verlag GmbH
- Inhalte
- Zielgruppe
- Dozenten / Referenten
- Kurzübersicht
- Anmeldung

Die Hinweisgeberschutzgesetz ist seit dem 03. Juli 2023 in Kraft und sieht vor, dass Hinweisgeber (sogenannte „Whistleblower“) fortan geschützt sind und nicht bestraft werden dürfen.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind zur Einrichtung eines geeigneten internen Meldekanals verpflichtet.
Bleiben Sie handlungsfähig und erfüllen Sie die regulatorischen Vorgaben mit dem Hinweisgeberportal der Bundesanzeiger Verlag GmbH.
Termine
| 04.12.2025 | 13:00 – 14:00 Uhr |
| 16.12.2025 | 13:00 – 14:00 Uhr |
| 09.02.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr |
| 13.04.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr |
| 09.06.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr |
| 06.08.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr |
| 05.10.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr |
| 03.12.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr |
Zielgruppe
Unternehmen und Kommunen
Dozenten / Referenten

Anja Franke
Bundesanzeiger Verlag GmbH | Veröffentlichungsbereich | Beraterin für regulatorische Produkte
Anja Franke ist seit Mai 2023 Ansprechpartnerin für die Themen Hinweisgeberschutzgesetz und Gesetzesrecherche. In ihren Verantwortungsbereich fallen das Hinweisgeberportal mit Hinweisgeberdienst und LexView, das Gesetzesrechercheportal.
Ihr Aufgabengebiet umfasst unter anderem die Bearbeitung von Kundenanfragen und die telefonischen Kundenbetreuung.
Von 2022 an wirkte sie im Geschäftsbereich Validatis an der Marktplatzierung des KYC Complyers zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes mit und war Ansprechpartner für gesetzlich verpflichtete Branchen.

David Spölgen
Bundesanzeiger Verlag GmbH | Berater für regulatorische Lösungen
Herr David Spölgen ist seit 2019 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt. Er ist in der Aktiven Kundenansprache u. a. für die Marktplatzierung des Hinweisgeberdienstes und das Hinweisgeberportals zuständig. Von 2019 an wirkte er am Geschäftsbereich der LEIReg mit und unterstütze dort Organisationen bei der LEI-Vergabe. Darüber hinaus ist er Kontaktperson für börsennotierte Unternehmen und unterstützt zielführend diese mit seinem Fachwissen zu regulatorischen und gesetzlichen Herausforderungen.
Das Hinweisgeberportal und die weiteren Meldekanäle der Bundesanzeiger Verlag GmbH
| Termine: | 04.12.2025, 16.12.2025, 09.02.2026, 13.04.2026, 09.06.2026, 06.08.2026, 05.10.2026, 03.12.2026 |
|---|---|
| Dauer: | 1 Stunde |
| Was: | Webinar |
| Preis: | kostenfrei |

Die Hinweisgeberschutzgesetz ist seit dem 03. Juli 2023 in Kraft und sieht vor, dass Hinweisgeber (sogenannte „Whistleblower“) fortan geschützt sind und nicht bestraft werden dürfen.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind zur Einrichtung eines geeigneten internen Meldekanals verpflichtet.
Bleiben Sie handlungsfähig und erfüllen Sie die regulatorischen Vorgaben mit dem Hinweisgeberportal der Bundesanzeiger Verlag GmbH.
Termine
| 04.12.2025 | 13:00 – 14:00 Uhr |
| 16.12.2025 | 13:00 – 14:00 Uhr |
| 09.02.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr |
| 13.04.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr |
| 09.06.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr |
| 06.08.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr |
| 05.10.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr |
| 03.12.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr |
Technische Voraussetzungen
Bitte entnehmen Sie die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren
notwendig sind, finden Sie unter folgendem Link:
https://support.goto.com/de/training/help/goto-training-system-requirements-for-attendees
GoTo TrainingAllgemeine Hinweise
Die Durchführung der Webinare erfolgt über die Anwendung GoToTraining.
Voraussetzung der Teilnahme an einem Webinar ist eine vorherige Registrierung über den jeweiligen Registrierungslink. Dieser wird für den jeweiligen Termin angezeigt oder per Einladungsemail versandt.
Während der Registrierung muss der Teilnehmer den Vor- und Zunamen sowie eine gültige E-Mail-Adresse eingeben. Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit einem Link für die Teilnahme am Webinar. Die während der Registrierung eingegebenen Daten werden ausschließlich für den Versand des Teilnahmelinks per Email verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Eine Anmeldung ist nicht möglich, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die Anmeldung geschlossen wurde.