VERIS - Entscheidungen  Oberlandesgerichte  OLG Koblenz  2018 

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.09.2018, Verg 3 / 18

Leitsatz (amtlich):

1. Macht der Antragsteller geltend, es sei ermessenfehlerhaft gewesen, von der nach § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO grundsätzlich möglichen Nachforderung abzusehen, muss er zur Darlegung eines Schadens im Sinne des § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB in der Regel auch schlüssig vortragen, dass er zu einer Nachlieferung der fehlenden Unterlage in der Lage gewesen wäre.

2. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO ermöglicht nicht den Austausch oder die „Anreicherung“ eines Eignungsnachweises, der formgerecht, lesbar und vollständig ist, dessen Inhalt aber nicht ausreicht, um das zu beweisen, was bewiesen werden soll.

Zitierung:
OLG Koblenz, 11.09.2018, Verg 3 / 18
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Fundstellen:
VergabeNavigator 6/2018, S.20 (Kurzdarstellung)
VergabeR 1/19, S. 120
NZBau 4/19, S. 270