VERIS - Entscheidungen  Oberlandesgerichte  OLG Düsseldorf  2018 

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018, Verg 24 / 18

Leitsatz (redaktionell):

  1. Eine überhöhte Anforderung an den Mindestumsatz der Bieter ist für einen Bieter erkennbar, wenn diese Anforderung in den Vergabeunterlagen erkennbar genannt wird und dem Unternehmen bekannt ist, dass sein Umsatz unter dieser Schwelle liegt.
  2. Ein in der Auftragsbekanntmachung enthaltener Link, mit dem auf die Auftragsunterlagen insgesamt verwiesen wird, kann die Mitteilung der Eignungskriterien und der geforderten Nachweise in der Auftragsbekanntmachung nicht ersetzen.
  3. Gleichermaßen unzureichend ist ein Link, das zwar zu den aufgestellten Eignungsanforderungen und Nachweisen führt, sich jedoch an einer Stelle der Auftragsbekanntmachung befindet, an der er von den interessierten Unternehmen übersehen werden kann.
  4. Ausreichend für die Bekanntmachung der Eignungsanforderungen ist die Verlinkung an der richtigen Stelle der Vergabebekanntmachung auf ein Dokument, aus dem sich ohne weitere Sichtung die Eignungsanforderungen und die zu erbringenden Nachweise erschließen.
  5. Kann auf Eignungsanforderungen nicht verzichtet werden, ist bei einer fehlerhaften Bekanntmachung eine neue Auftragsbekanntmachung zu veranlassen.
  6. Die fehlerhafte Bekanntmachung der Eignungsanforderungen durch Verlinkung auf die Vergabeunterlagen insgesamt ist ein schwerwiegender und offenkundiger Verstoß, der ein Aufgreifen von Amts wegen rechtfertigt.
Zitierung:
OLG Düsseldorf, 11.07.2018, Verg 24 / 18
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Fundstellen:
VergabeNavigator 6/2018, S. 21 (Kurzdarstellung)
VergabeNews 10/2018, S. 159 (Kurzdarstellung)
NZBau 1/2019, S. 64
IBR 11/2018, S.640
VergabeR 1/19, S. 64