VERIS - Entscheidungen  Vergabekammern  Bund  VK Bund  2018 

VK Bund, Beschluss vom 30.04.2018, VK 2 - 18 / 18

Leitsatz (redaktionell):

1. Die vom Auftraggeber verlangte Ausführung einer als kritisch angesehenen Leistung durch den Auftragnehmer selbst erlaubt nicht mittelbar den Rückschluss darauf, dass der Auftraggeber auch Referenzen für diese Arbeit fordert.

2. Will sich ein Unternehmen darauf berufen, dass bestimmte Unternehmen, für die es Referenzen vorlegt, inzwischen von Konzernunternehmen übernommen wurden, muss es auch nachweisen, dass diese Konzernunternehmen tatsächlich die referenzierten Leistungen übernehmen.

3. Auch Konzernunternehmen sind „andere Unternehmen“ im Sinne der Eignungsleihe, sodass bei einem Verweis auf deren Kapazitäten der Bieter seine Verfügungsmöglichkeit über die Mittel dieser Konzernunternehmen nachweisen muss.

4. Allein wegen § 36 Abs. 2 GWB lässt sich die Verfügungsbefugnis über die Mittel eines Konzernunternehmens nicht bejahen.

Zitierung:
VK Bund, 30.04.2018, VK 2 - 18 / 18
Bundesland:
Bund