VERIS - Entscheidungen  Vergabekammern  Nordrhein-Westfalen  VK Rheinland  2016 

VK Rheinland, Beschluss vom 19.08.2016, VK D - 14 / 2016 - L

Leitsatz (redaktionell):

  1. Es wird offen gelassen, ob die Vergabe von Dienstleistungen für den qualifizierten Krankentransport unter § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB fällt.
  2. Bei der gemeinsamen Vergabe von Leistungen, die den Sonderregelungen für soziale und andere Sonderdienstleistung unterfallen, wie beispielsweise Leistungen des qualifizierten Krankentransportes, und anderen Leistungen, wie Notfallrettungsdienstleistungen, ist § 110 Abs. 2 Nr. 1 GWB und nicht § 111 Abs. 3 Nr. 5 GWB heranzuziehen.
  3. Überwiegt bei einem solchen gemischten Auftrag der Wert der Rettungsdienstleistungen, unterfällt der Vertrag insgesamt der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
  4. Die Definition der gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung im Sinne der Bereichsausnahme ist nach nationalem Recht zu ermitteln.
Zitierung:
VK Rheinland, 19.08.2016, VK D - 14 / 2016 - L
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen