VERIS - Entscheidungen  Landgerichte  LG Essen  2013 

LG Essen, Urteil vom 14.11.2013, 3 O 217 / 13

Leitsatz (redaktionell):

  1. Auch eine Aktiengesellschaft, deren sich die öffentliche Hand zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bedient, kann eine Behörde im Sinne des Presserechts sein.
  2. Ein presserechtlich begehrter Auskunftsanspruch setzt voraus, dass die angeforderten Informationen für den Zweck einer bestimmten Berichterstattung erforderlich sind. Diese Überprüfung kann nur in einem engen Rahmen erfolgen, nämlich daraufhin, ob eine Auskunft offensichtlich keinen Bezug mehr zu dem Rechercheziel hatte.
  3. Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch ist nicht gegeben, wenn eine Behörde bereits konkrete Auskunft erteilt hat, nach denen ein bestimmter Sachverhalt, der Ziel der Recherche sein sollte, ausgeschlossen ist.
Zitierung:
LG Essen, 14.11.2013, 3 O 217 / 13
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen