VERIS - Entscheidungen  Vergabekammern  Bund  VK Bund  2016 

VK Bund, Beschluss vom 12.07.2016, VK 2 - 49 / 16

Leitsatz (redaktionell):

  1. Es gibt kein gesetzliches Verbot, bestimmte – auch gewichtige – Vertragsrisiken, die etwa nach dem Leitbild des BGB prinzipiell vom Auftraggeber zu tragen sind, auf den Auftragnehmer zu verlagern.
  2. Das Drei-Partner-Modell ist als zulässiges Instrument anerkannt.
  3. Allein aus der Vorgabe einer Preisobergrenze kann nicht gefolgert werden, dass der Auftraggeber nur die aktuelle Marktlage erforschen will. Das Instrument der Preisobergrenze ist vergaberechtlich anerkannt. Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Auftraggeber seine marktstarke oder marktbeherrschende Stellung missbraucht oder eine so niedrige Preisobergrenze festsetzt, dass ein Großteil der potentiellen Leistungserbringer als Bieter ausscheiden.
Zitierung:
VK Bund, 12.07.2016, VK 2 - 49 / 16
Bundesland:
Bund