VERIS - Entscheidungen  Verwaltungsgerichte  VG Stuttgart  2016 

VG Stuttgart, Urteil vom 23.06.2016, 1 K 3376 / 13

Leitsatz (amtlich):

1. Einen presserechtlichen Auskunftsanspruch kann nur derjenige geltend machen, der einem Presseunternehmen zugeordnet werden kann, das die Gewähr für die publizistische Aufbereitung und ggf. Verbreitung der begehrten Auskünfte an die Öffentlichkeit bietet und an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt.

2. Ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck die Sammlung und Aufbereitung von Auftragsinformationen für Unternehmen insbesondere der Bauwirtschaft ist, verfolgt mit seinen Internetportalen keine journalistische Zielsetzung, wenn diese ersichtlich auf die Geschäftsinteressen der gewerblichen Nutzer zugeschnitten sind und der Schwerpunkt des Angebots auf der kommerziellen Vermarktung von Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge liegt.

Zitierung:
VG Stuttgart, 23.06.2016, 1 K 3376 / 13
Bundesland:
Baden-Württemberg