VERIS - Entscheidungen  Oberlandesgerichte  OLG Hamm  2015 

OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2015, 11 U 5 / 14

Leitsatz (amtlich):

Ein privates Unternehmen der Daseinsvorsorge, das durch die öffentliche Hand beherrscht wird, kann gem. § 4 des nordrhein-westfälischen Landespressegesetzes verpflichtet sein, einem Journalisten Auskunft über den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen mit Dienstleistern zu erteilen, auch wenn durch die Auskunft Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens bekannt zu geben sind.

Zitierung:
OLG Hamm, 16.12.2015, 11 U 5 / 14
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen