VERIS - Entscheidungen  Oberlandesgerichte  OLG Schleswig  2015 

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.08.2015, 1 Verg 1 / 15

Leitsatz (redaktionell):

1. Auch wenn Leistungen vom Geltungsbereich der noch umzusetzenden Richtlinie 2014/24/EU voraussichtlich nicht mehr erfasst werden, lässt dies zum jetzigen Zeitpunkt das Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Nichtigkeit einer Zusatzbeauftragung nicht entfallen.

2. Eine vergaberechtsrelevante Vertragsänderung kommt auch in Betracht, wenn die Parteien keine Änderung eines geschlossenen Vertrages vereinbaren, sondern das bisherige Auftragsvolumen durch eine einseitige Leistungsbestimmung oder Option in einem solch „großen Umfang“ erweitert wird, dass es nicht mehr von dem ursprünglich geschlossenen Vertrag erfasst wird. Dies ist dann der Fall, wenn der ursprüngliche Vertrag ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nur begrenzt oder gar nicht definiert und damit etwas beauftragt wird, was von dem ursprünglichen Vertrag nicht umfasst war.

3. Eine Klausel, die eine bedarfsgerechte Vorhaltung von Mitteln verlangt, ist nicht bestimmbar und erlaubt keine Auftragserweiterung außerhalb des Vergaberechts.

4. Bereits der Umstand, dass der Wert einer einseitig angeordneten Aufstockung den Schwellenwert deutlich übersteigt, indiziert die Wesentlichkeit der Vertragsänderung.

5. Bei der Ermittlung des Umfanges der Vertragsänderungen können auch bereits früher erfolgte, vergaberechtlich nicht mehr angreifbare Änderungen berücksichtigt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Änderungen als Schritte einer insgesamt und auf der gleichen Grundlage vorzunehmenden neuen Bedarfsanpassung darstellen.

6. Die Regelung in Art. 72 Abs. 2 Satz 3 Richtlinie 2014/24/EU entfaltet schon vor ihrer Umsetzung in innerstaatliches Recht eine auch von den Nachprüfungsinstanzen zu beachtende Vorwirkung.

7. Die Frage, ob eine Vertragsänderung ein neues Vergabeverfahren erforderlich macht, ist zum jetzigen Zeitpunkt nach Art. 72 Richtlinie 2014/24/EU zu prüfen.

Zitierung:
OLG Schleswig, 28.08.2015, 1 Verg 1 / 15
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Fundstellen:
NZBau 11/2015, S. 718
VergabeNavigator 6/2015, S. 19 (Kurzdarstellung)
VergabeNews 11/2015, S. 143 (Kurzdarstellung)