VERIS - Entscheidungen  Bundesspruchkörper  BGH  2011 

BGH, Beschluss vom 19.07.2011, X ZB 4 / 10

Leitsatz (amtlich):

a) Will der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der begehrten Nichtigerklärung eines im Wege der De-facto-Vergabe geschlossenen Vertrages auch erreichen, dass der Gesamtgegenstand dieses Vertrages in einem künftigen Vergabeverfahren losweise vergeben wird, bestimmt sich die für den Streitwert maßgebliche Auftragssumme nach dem Wert der Lose, an deren Erbringung der Antragsteller interessiert ist.

b) Für die Schätzung des Werts dieser Lose sind die in § 3 VgV genannten Parameter heranzuziehen, soweit sie nach den Umständen für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen.

Zitierung:
BGH, 19.07.2011, X ZB 4 / 10
S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II
Bundesland:
- ohne Zuordung -