VERIS - Entscheidungen  Oberlandesgerichte  OLG Düsseldorf  2018 

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2018, I - 15 U 73 / 17

Leitsatz (redaktionell):

1. Ein Auftraggeber kann nicht „Täter“ eines Verstoßes gegen die Mindestpreisvorschrift des § 7 HOAI sein, weil sich diese an Auftragnehmer von Architekten- und Ingenieurleistungen wendet.

2. Eine hoheitliche Tätigkeit wie das Erneuern von zwei Spielplätzen in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe beinhaltet keine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 UWG.

3. Eine Teilnahme an einer fremden wettbewerbswidrigen Tat wie der Unterschreitung von Mindestsätzen setzt mindestens ein tatsächlich wettbewerbswidriges Angebot voraus.

4. Für die Ausräumung einer Erstbegehungsgefahr gelten weniger strenge Regeln als für den Wegfall der Wiederholungsgefahr, so ist die Rücknahme einer Aufforderung zur Abgabe wettbewerbswidriger Angebote ausreichend.

5. Ein solches Vorgehen bleibt allerdings nur einmal folgenlos, eine erneute Ausschreibung dieser Art würde trotz Rücknahme die Erstbegehungsgefahr nicht beseitigen.

Zitierung:
OLG Düsseldorf, 15.02.2018, I - 15 U 73 / 17
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen