Entscheidungen  Landessozialgerichte  LSG Niedersachsen-Bremen  2019 

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.09.2019, L 16 KR 182 / 18

Leitsatz (redaktionell):

1. Eine fixierbare GPS-Uhr mit Alarmfunktion für einen geistig behinderten Menschen kann ein Hilfsmittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung sein.

2. Eine GPS-Uhr dient nicht der einseitigen Möglichkeit der Patientenüberwachung, sondern verschafft auch Freiheiten. Zwar wird die Selbstbestimmung der räumlichen Freiheit durch die digitale Überwachung eingeschränkt, jedoch erlaubt es die Ortungsfunktion des GPS-Systems, dem Nutzer des Systems einen gewissen Bewegungsradius zu eröffnen, der ihm ohne GPS System verwehrt bliebe.

Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des LSG Niedersachen vom 21.10.2019

Zitierung:
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019, L 16 KR 182 / 18
Bundesland:
Niedersachsen
Fundstelle:
unbekannt