Leitsatz (amtlich):
Zur Frage, ob ein Privatgutachten, das nicht auf einer eigenen Exploration des Betroffenen beruht und nicht zur Frage der Geschäftsfähigkeit des Beteiligten Stellung nimmt, sondern nur versucht, im gerichtlich erholten Gutachten, das die Geschäftsunfähigkeit bejaht, mögliche Fehler oder Unschlüssigkeiten zu finden, genügen kann, Zweifel des Grundbuchamts an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen zu zerstreuen.
Zitierung:
OLG München, 29.08.2019, 34 Wx 18 / 19
Fundstellen:
FGPrax 2019, S. 205 (Leitsatz, Gründe)
Rpfleger 2020, S. 13 (Leitsatz, Gründe)
ZfIR 2019, S. 690 (Leitsatz)