Entscheidungen  Bundesspruchkörper  BGH  2019 

BGH, Beschluss vom 21.08.2019, XII ZB 135 / 19

Leitsatz (amtlich):

1. Der Ablauf der festgesetzten Überprüfungsfrist hat auf die Fortgeltung der Betreuung einschließlich eines etwa angeordneten Einwilligungsvorbehalts keine Auswirkungen.

2. Wird die vom erstinstanzlichen Gericht festgesetzte Überprüfungsfrist im Verlauf des Beschwerdeverfahrens überschritten, darf das Beschwerdegericht eine gegen die Betreuungsanordnung gerichtete Beschwerde nur dann zurückweisen, wenn es sich im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht die Überzeugung davon verschafft hat, dass die Maßnahme auch im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung noch erforderlich ist.

3. Zu den Voraussetzungen, unter denen das Beschwerdegericht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen kann.

Zitierung:
BGH, 21.08.2019, XII ZB 135 / 19
Bundesland:
- ohne Zuordung -
Fundstellen:
BtPrax 2019, S. 245 (Leitsatz, Gründe)
FamRZ 2019, S. 2027 (Leitsatz, Gründe)
FF 2019, S. 465 (Leitsatz)
FuR 2019, S. 721 (Leitsatz, Kurzwiedergabe)
NJW-RR 2019, S. 1410 (Leitsatz, Gründe)
NZFam 2019, S. 1023 (Leitsatz, Kurzwiedergabe)
Rpfleger 2020, S. 18 (Leitsatz, Gründe)