Entscheidungen  Landgerichte  LG Wiesbaden  2019 

LG Wiesbaden, Beschluss vom 22.07.2019, 4 T 217 / 19

Leitsatz (redaktionell):

Die örtliche zuständige Behörde hat den Betreuer gem. § 326 Abs. 1 FamFG auch bei der Verlegung von einer genehmigten und bereits vollzogenen geschlossenen Unterbringungseinrichtung zu einer anderen Unterbringungseinrichtung zu unterstützen und erforderlichenfalls Gewalt anwenden, wenn das Gericht dies nach § 326 Abs. 2 FamFG anordnet (entgegen LG Bielefeld, Beschluss vom 27.7.2017, 23 T 452/17).

Zitierung:
LG Wiesbaden, 22.07.2019, 4 T 217 / 19
Bundesland:
Hessen
Fundstelle:
unbekannt