Entscheidungen  Oberlandesgerichte  OLG Frankfurt a.M.  2019 

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.05.2019, 2 U 121 / 18

Leitsatz (amtlich):

Ein mit einer schwerstbehinderten Person geschlossener Heimvertrag kann unter besonderen Umständen wegen Pflichtverletzungen der Betreuerin außerordentlich gekündigt werden, auch wenn dies zu einer erheblichen Belastung für die betreute Person führen kann. Bei der Abwägung steht dem gebotenen Eintreten für die Rechte und Interessen der schwerstbehinderten Person das Erfordernis der Kooperation mit der Einrichtung und des Unterlassens unsachlich respektlosen Verhaltens zu den Mitarbeitern gegenüber.

Zitierung:
OLG Frankfurt a.M., 29.05.2019, 2 U 121 / 18
Bundesland:
Hessen
Fundstellen:
BtPrax 2019, S. 203 (Leitsatz, Gründe)
FamRZ 2019, S. 1891 (Leitsatz)
JurBüro 2019, S. 498 (Leitsatz, Kurzwiedergabe)
MDR 2019, S. 1304 (Leitsatz, Gründe)
Seniorenrecht aktuell 2019, S. 168 (Kurzwiedergabe)