Entscheidungen  Landgerichte  LG Düsseldorf  2019 

LG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2019, 25 T 273 / 19

Leitsatz (redaktionell):

Entscheidend für die Begründetheit eines Ablehnungsgesuches ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln. Hierbei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen.

Zitierung:
LG Düsseldorf, 10.05.2019, 25 T 273 / 19
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Fundstelle:
BtPrax 2019, S. 164 (Leitsatz, Gründe) (m. Anm. Brosey)