Entscheidungen  Bundesspruchkörper  BGH  2019 

BGH, Urteil vom 22.05.2019, 5 StR 683 / 18

Leitsatz (redaktionell):

Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Satz 1 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Zitierung:
BGH, 22.05.2019, 5 StR 683 / 18
Bundesland:
- ohne Zuordung -
Fundstelle:
unbekannt