Entscheidungen  Bundesspruchkörper  BVerfG  2019 

BVerfG, Beschluss vom 07.02.2019, 2 BvR 2406 / 16

Leitsatz (redaktionell):

1. Das zunehmende Gewicht des Freiheitsanspruchs bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung wirkt sich bei langdauernden Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) auch auf die an die Begründung einer Entscheidung nach § 67d Abs. 2 StGB zu stellenden Anforderungen aus. Mit dem immer stärker werdenden Freiheitseingriff wächst zudem die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte.

2. Tragen die Gründe einer Entscheidung über die Fortdauer einer bereits außergewöhnlich lange währenden Unterbringung Krankenhaus in einem psychiatrischen Krankenhaus (hier: 15 Jahre) diesen Maßstäben nicht Rechnung, so ist das Grundrecht des Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt, weil es an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage für die Unterbringung fehlt.

Zitierung:
BVerfG, 07.02.2019, 2 BvR 2406 / 16
Bundesland:
Baden-Württemberg
Fundstelle:
BtPrax 2019, S. 109 (Leitsatz, Gründe)