Entscheidungen  Bundesspruchkörper  BGH  2018 

BGH, Beschluss vom 21.11.2018, XII ZB 243 / 18

Leitsatz (amtlich):

Die Rücknahme einer wirksam eingelegten Beschwerde muss zwar nicht ausdrücklich, aber klar und unzweideutig erfolgen; bei Zweifeln ist der Erklärung des Beschwerdeführers die Bedeutung beizumessen, welche die geringeren verfahrensrechtlichen Folgen nach sich zieht.

Zitierung:
BGH, 21.11.2018, XII ZB 243 / 18
Bundesland:
- ohne Zuordung -
Fundstellen:
BtPRax 2019, 75-76
FamRZ 2019, 465-466
FF 2019, 127-128