Entscheidungen  Oberlandesgerichte  OLG Karlsruhe  2019 

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2019, 2 Ws 344 / 18

Leitsatz (amtlich):

1. Das Gebot der Bestellung eines externen Sachverständigen nach § 329 Abs. 5 FamFG erfasst nur die (unmittelbare) Verlängerung einer Zwangsbehandlung von mehr als zwölf Wochen. Liegt demgegenüber eine – nicht rechtsmissbräuchliche – zeitliche Unterbrechung zwischen verschiedenen Zwangsbehandlungen vor, ist nach § 321 Abs. 1 Satz 5 FamFG lediglich der zwangsbehandelnde Arzt als Sachverständiger ausgeschlossen.

2. § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 lit. b PsychKHG BW (Wiederherstellung der tatsächlichen Voraussetzungen freier Selbstbestimmung durch Zwangsbehandlung) ist verfassungsgemäß.

Zitierung:
OLG Karlsruhe, 10.01.2019, 2 Ws 344 / 18
Bundesland:
Baden-Württemberg
Fundstelle:
unbekannt