Entscheidungen  Amtsgerichte  AG Bad Segeberg  2018 

AG Bad Segeberg, Beschluss vom 22.10.2018, 3 XIV 7811 L

Leitsatz (amtlich):

Während einer Fixierungsmaßnahme im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung muss die Eins-zu-Eins-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal in der Weise sein, dass eine Eins-zu-Eins-Betreuung ein ständiger und unmittelbarer Sichtkontakt zwischen dem Personal der Klinik und dem Fixierten sichergestellt sein muss und dass das Personal für den Fixierten stets erreichbar sein muss.

Zitierung:
AG Bad Segeberg, 22.10.2018, 3 XIV 7811 L
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Fundstelle:
unbekannt