Entscheidungen  Verwaltungsgerichte  VG Aachen  2018 

VG Aachen, Urteil vom 12.10.2018, 7 K 556 / 18

Leitsatz (redaktionell):

Zur Übernahme der Kosten der Unterbringung nach PsychKG NRW durch den untergebrachten Betreuten nach §§ 32, 33 PsychKG NRW a.F., der im maßgeblichen Zeitraum nicht krankenversichert war.

Die Übernahme der Kosten des stationären Krankenhausaufenthalts nach Beendigung der geschlossenen Unterbringung ergibt sich aus § 611 i.V.m. § 630a BGB, jedenfalls aber aufgrund der Grundsätze einer Geschäftsführung ohne Auftrag im Sinne der §§ 677 ff. BGB.

Zitierung:
VG Aachen, 12.10.2018, 7 K 556 / 18
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Fundstelle:
unbekannt