Entscheidungen  Bundesspruchkörper  BGH  2018 

BGH, Beschluss vom 24.07.2018, 3 StR 132 / 18

Leitsatz (redaktionell):

Veranlasst ein vermögensfürsorgepflichtiger gesetzlicher Betreuer (§§ 1896 ff. BGB) eine von ihm betreute testierunfähige Person, ihn testamentarisch zu begünstigen, so liegt darin noch kein Gefährdungsschaden: Solange die betreute Person lebt, ist durch das Testament der Wert ihres Vermögens nicht geschmälert. Dass sie infolge Testierunfähigkeit über ihr Vermögen nicht anderweitig letztwillig verfügen kann, berührt allein ihre Dispositionsfreiheit (entgegen OLG Celle, Beschluss vom 13. Februar 2013 – 1 Ws 54/13, BtPrax 2013, 114).

Zitierung:
BGH, 24.07.2018, 3 StR 132 / 18
Bundesland:
- ohne Zuordung -
Fundstellen:
BtPrax 2018, 241
FamRZ 2018, 1778-1779
NStrZ 2018, 347-349
StV 2019, 34-36
ZEV 2018, 605-606