Entscheidungen  Landgerichte  LG Kleve  2018 

LG Kleve, Beschluss vom 30.08.2018, 4 T 181 / 18

Leitsatz (amtlich):

Die Zuständigkeit für die richterliche Einwilligung zur Durchführung oder Fortführung einer Fixierungsmaßnahme im Maßregelvollzug (oder Strafvollzug) ist derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, die Entscheidung dürfte daher nach § 40 VwGO den Verwaltungsgerichten obliegen.

Zitierung:
LG Kleve, 30.08.2018, 4 T 181 / 18
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Fundstelle:
unbekannt