Entscheidungen  Oberverwaltungsgerichte  BayVGH  2018 

BayVGH, Beschluss vom 23.08.2018, 5 CE 18 . 1677

Leitsatz (redaktionell):

1. Der zulässige Rechtsweg in Unterbringungssachen nach dem bayerischen Unterbringungsgesetz ist die ordentliche Gerichtsbarkeit und nicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

2. Es gibt keinen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Tätigwerden der Kreisverwaltungsbehörde im Hinblick auf die ärztliche Untersuchung und Unterbringung einer dritten Person.

Zitierung:
BayVGH, 23.08.2018, 5 CE 18 . 1677
Bundesland:
Bayern
Fundstellen:
FamRZ 2019, S. 234
BtPrax 2018, S. 242