Entscheidungen  Landgerichte  LG Arnsberg  2018 

LG Arnsberg, Beschluss vom 23.07.2018, 5 T 66 / 18

Leitsatz (redaktionell):

Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25.11.2015, XII ZB 2614/13).

Zitierung:
LG Arnsberg, 23.07.2018, 5 T 66 / 18
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Fundstelle:
unbekannt