Entscheidungen  Bundesspruchkörper  BGH  2018 

BGH, Beschluss vom 16.05.2018, XII ZB 542 / 17

Leitsatz (amtlich):

Lässt sich in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache anhand der Gerichtsakten und der von den Instanzgerichten getroffenen Feststellungen nicht klären, ob das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen bzw. im Falle des (entsprechend anwendbaren) § 325 Abs. 1 FamFG zumindest dem Verfahrenspfleger bekanntgegeben wurde und die Erwartung gerechtfertigt war, dass dieser mit dem Betroffenen über das Gutachten sprechen werde, ist von einer Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör auszugehen.

Zitierung:
BGH, 16.05.2018, XII ZB 542 / 17
Bundesland:
- ohne Zuordung -
Fundstellen:
BtPrax 2018, 198-199
FamRZ 2018, 1196-1197
FF 2018, 332
FuR 2018, 488-489
NZFam 2018, 711