Entscheidungen  Bundesspruchkörper  BGH  2018 

BGH, Beschluss vom 09.05.2018, XII ZB 625 / 17

Leitsatz (amtlich):

Die ausdrückliche Erwähnung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB soll verhindern, dass dem Betreuer formularmäßig und ohne eingehende Prüfung verhältnismäßig umfangreiche Aufgaben zugewiesen werden. Sofern die Aufenthaltsbestimmung allein der Verwirklichung der Gesundheitssorge dient, ist daher eine entsprechende Einschränkung des Aufgabenkreises geboten.

Zitierung:
BGH, 09.05.2018, XII ZB 625 / 17
Bundesland:
- ohne Zuordung -
Fundstellen:
FamRz 2018, 1186-1188
FF 2018, 332
FuR 2018, 480-481
MDR 2018, 938
NJW-RR 2018, 1027-1029
NZFam 2018, 696-697
Seniorenrecht aktuell 2018, 164