LG Konstanz, Beschluss vom 04.05.2018, C 62 T 36 / 18, 62 T 36 / 18
Leitsatz (redaktionell):
Keine Zwangsgeldfestsetzung gegen einen Betreuer, wenn der Betreute sich weigert, für Eigenverfügungen seines Kontos eine "Selbstverwaltungserklärung" abzugeben.