Entscheidungen  Oberverwaltungsgerichte  OVG Niedersachsen  2018 

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.05.2018, 13 ME 170 / 18

Leitsatz (amtlich):

1. Die Entscheidung, mit der ein Antrag auf Bestellung eines Prozess- oder Verfahrenspflegers nach § 62 Abs. 4 VwGO in Verbindung mit § 57 Abs. 1 ZPO abgelehnt wird, trifft das Prozessgericht.

2. Die Bestellung eines Prozess- oder Verfahrenspflegers nach § 62 Abs. 4 VwGO in Verbindung mit § 57 Abs. 1 ZPO für eine Aktivpartei kommt regelmäßig nicht in Betracht.

Zitierung:
OVG Niedersachsen, 23.05.2018, 13 ME 170 / 18
Bundesland:
Niedersachsen
Fundstelle:
unbekannt