Entscheidungen  Landgerichte  LG Augsburg  2018 

LG Augsburg, Beschluss vom 25.05.2018, 054 T 1089 / 18

Leitsatz (redaktionell):

1. In Zeiten der Niedrigzinsphase, die es kaum ermöglicht, Gelder fest verzinslich zu einem Zinssatz anzulegen, der oberhalb der Inflationsrate liegt, ist ein Betreuer im Rahmen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung gehalten, eine risikobegrenzte rentablere Anlageform für einen Teil des Vermögens zu finden.

2. Eine Anlage eine Teils des Vermögens des Betroffenen in Höhe von 50.000,00 Euro (in der Altersvorsorge Allianz Schatzbrief mit Rentenoption) läuft bei einem liquiden Vermögen von rund 80.000,00 Euro den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung nicht zuwider.

Zitierung:
LG Augsburg, 25.05.2018, 054 T 1089 / 18
Bundesland:
Bayern
Fundstellen:
BtPrax 2018, S. 159
NJW 2018, S. 2420