Entscheidungen  Oberlandesgerichte  OLG Karlsruhe  2018 

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2018, 2 Ws 104 / 18

Leitsatz (amtlich):

Dauerte die später zur Bewährung ausgesetzte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – gegebenenfalls einschließlich der Zeiten einer Krisenintervention – bereits sechs Jahre, kommt der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung nur unter den qualifizierten Voraussetzungen des § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB in Betracht.

Zitierung:
OLG Karlsruhe, 18.04.2018, 2 Ws 104 / 18
Bundesland:
Baden-Württemberg
Fundstelle:
unbekannt