LG Arnsberg, Urteil vom 20.02.2018, 2 KLs - 382 Js 407 / 16 - 1 / 17
Leitsatz (amtlich):
Wird die erste Unterbringungsanordnung bereits länger als 10 Jahre vollzogen, so hat eine erneute Anordnung der Unterbringung erhebliche Auswirkungen auf die Dauer des Maßregelvollzugs und widerspricht daher nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.