Entscheidungen  Verwaltungsgerichte  VG München  2017 

VG München, Bescheid vom 15.11.2017, M 10 K 16 . 4485

Leitsatz (redaktionell):

1. Die örtliche Betreuungsbehörde kann im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht analog Art. 24 BayVwVfG die erforderlichen Sachverhalte (auch bei Dritten) ermitteln.

2. Eine Übermittlung an das Betreuungsgericht i.S. von § 7 Abs. 1 BtBG ist dann zulässig, wenn eine erhebliche Gefahr vorliegt, bei der, gemessen an den Verhältnissen des Betroffenen nicht nur ein geringer, sondern ein im Verhältnis zu den mit der gerichtlichen Maßnahme zu erwartenden Belastenden bedeutender Schaden zu erwarten ist.

Zitierung:
VG München, 15.11.2017, M 10 K 16 . 4485
Bundesland:
Bayern
Fundstelle:
unbekannt