Entscheidungen  Bundesspruchkörper  BGH  2018 

BGH, Beschluss vom 31.01.2018, XII ZB 527 / 17

Leitsatz (amtlich):

Hat der Betroffene mehrere Personen in der Weise bevollmächtigt, dass sie ihn nur gemeinschaftlich vertreten können, können die Bevollmächtigten nur dann die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut wie ein Betreuer besorgen, wenn davon auszugehen ist, dass sie zu einer gemeinschaftlichen Vertretung in der Lage sind. Dazu bedarf es einer Zusammenarbeit und Abstimmung der Bevollmächtigten und damit jedenfalls eines Mindestmaßes an Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit.

Zitierung:
BGH, 31.01.2018, XII ZB 527 / 17
Bundesland:
- ohne Zuordung -
Fundstellen:
FamRZ 2018, S. 623
NJW 2018, S. 1257
NZFam 2018, S. 288
MDR 2018, S. 675
Rpfleger 2018, S. 324
FGPrax 2018, S. 124
BtPrax 2018, S. 83 (LS)