Entscheidungen  Oberlandesgerichte  OLG Celle  2018 

OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2018, 6 W 19 / 18

Leitsatz (amtlich):

1. Formelhafte "Begründungen" bei Festsetzung der Nachlasspflegervergütung, die ungeprüft die Angaben im Festsetzungsantrag übernehmen, genügen nicht den Anforderungen des § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG.

2. In einem Fall ungenügender Begründung kann eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG erfolgen.

2. Ein Stundensatz in Höhe von 75 € für einen Nachlasspfleger, der nicht Rechtsanwalt ist, kann allenfalls ganz ausnahmsweise in Betracht kommen.

Zitierung:
OLG Celle, 08.02.2018, 6 W 19 / 18
Bundesland:
Niedersachsen
Fundstelle:
FamRZ 2018, S. 963