Entscheidungen  Oberlandesgerichte  OLG Celle  2018 

OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2018, 6 W 8 / 18

Leitsatz (amtlich):

1. Formelhafte "Begründungen" bei Festsetzung der Nachlasspflegervergütung, die ungeprüft die Angaben im Festsetzungsantrag übernehmen, genügen nicht den Anforderungen des § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG.

2. Ein Stundensatz für einen Rechtsanwalt in Höhe von 130 € kann allenfalls ganz ausnahmsweise in Betracht kommen.

2. In einem Fall ungenügender Begründung kann eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG erfolgen.

Zitierung:
OLG Celle, 31.01.2018, 6 W 8 / 18
Bundesland:
Niedersachsen
Fundstellen:
Rpfleger 2018, S. 463
FGPrax 2018, S. 82
ZEV 2018, S. 165 (Leitsatz)